Europäischer Gerichtshof soll über Privatkopie von illegaler Quelle entscheiden

Das Oberste Gericht der Niederlande hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob nach EU-Recht ein privater Download aus einer rechtswidrigen Quelle an sich illegal ist und welche nationalen Spielräume eventuell verbleiben.

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Das Oberste Gericht der Niederlande, der Hohe Rat, möchte Rechtsklarheit über die Möglichkeit zum Erstellen von Privatkopien schaffen. Es hat daher dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob nach EU-Recht ein privater Download aus einer rechtswidrigen Quelle etwa beim Filesharing an sich illegal ist. Der Hoge Raad möchte zudem laut einem Bericht von TorrentFreak wissen, welchen nationalen Spielraum die europäische Copyright-Richtlinie den Mitgliedsstaaten lässt.

Derzeit gilt in Holland das Herunterladen aus einer rechtswidrigen Quelle als legal. Ein Berufungsgericht hat diese Linie jüngst bestätigt. Die Klausel zur Privatkopie im niederländischen Urheberrechtsgesetz verlange nicht ausdrücklich eine legale Vorlage, befanden die Richter. Zudem habe das Justizministerium im Parlament wiederholt eine entsprechende Möglichkeit zum privaten Vervielfältigen bestätigt.

In dem Wellen schlagenden Streit zwischen Rechteinhabern und Geräteherstellern geht es eigentlich um pauschale Vergütungsabgaben auf Leermedien und deren eventuelle Ausweitung auf rechtswidrige Download-Aktivitäten im Einklang mit einer Entschließung des niederländischen Parlaments. Der Hohe Rat merkte nun an, dass die Copyright-Richtlinie so interpretiert werden könnte, dass das Kopieren aus einer illegalen Quelle möglicherweise generell als rechtswidrig gelten müsse. Sollte der EuGH dies bejahen, möge er den Richtern in Den Haag zufolge zugleich entscheiden, ob es sich dabei um abschließendes Recht handle oder ob der nationale Gesetzgeber von den Vorgaben aus Brüssel abweichen könne.

Hierzulande sind die Regeln fürs private Kopieren aus Online-Quellen ebenfalls recht kompliziert. Gemäß der zweiten Stufe der Anpassung des Urheberrechts ans digitale Zeitalter ist nicht mehr nur die Kopie einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage" untersagt. Dieses Verbot gilt seit 2008 mit dem "2. Korb" vielmehr ausdrücklich auch für unrechtmäßig zum Download angebotene Werke. Rechteinhaber betonen, dass damit keine Vervielfältigungen mehr vorgenommen werden dürften von Quellen, die ohne ihre Erlaubnis im Internet zum Herunterladen angeboten werden. (jk)