Tadel für StudiVZ wegen geplanter Ausschlachtung von Nutzerdaten

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die inzwischen teilweise zurückgezogene AGB-Umstellung der Studenten-Communityplattform mit der Koppelung der Nutzung an personalisierte Werbung scharf kritisiert.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die zeitweilige AGB-Umstellung von StudiVZ mit dem Versuch der Koppelung der Nutzung des sozialen Netzwerks an personalisierte Werbung scharf kritisiert. Der Berliner Betreiber der Plattform habe seine mehrere Millionen umfassende Mitgliedschaft in unlautere und rechtswidrige Geschäfte drängen wollen, monierte der Datenschützer im Deutschlandfunk. Die Nutzer hätten einer neuen Geschäftspolitik zustimmen sollen, "wonach alle möglichen Informationen" zur personalisierten Werbung verwendet worden wären. Die Auswertung für Marketingzwecke hätte den so genannten "Clickstream", also jeden Mausklick bei der Benutzung des Dienstes und alle Inhalte, welche die Betroffenen dort einstellen, umfasst.

Besonders beklagt Schaar, dass die Zustimmung zu diesen Praktiken an die Nutzungsberechtigung geknüpft werden sollte. Ein solches Ansinnen widerspreche dem "Kopplungsverbot" des Datenschutzrechts, wonach die Erbringung eines Dienstes nicht in die Einwilligung einer Nutzung beispielsweise für Werbezwecke gebunden werden kann. Dabei handle es sich um eine ausdrückliche, gesetzlich verankerte Vorgabe. "Mich wundert schon, dass die Betreiber von StudiVZ ihre Nutzer auf diese Art und Weise dazu bewegen wollen, dem zuzustimmen", meinte Schaar. Zumal die Daten, die dabei für Werbezwecke verwendet werden sollten, doch höchst sensibel seien. Die Datenschutzaufsichtsbehörde in Berlin sei an dem Fall dran. Schaar geht davon aus, "dass sie gegebenenfalls auch mit Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Betreiber tätig wird, wenn er gegen Datenschutzbestimmungen verstößt". Notwendig für den Betrieb der Plattform hält der Hüter der Privatsphäre die personalisierte Werbung nicht. StudiVZ sei auch mit anderen Geschäftsbedingungen profitabel gewesen.

Die Macher des Studentenportals ruderten nach einem großen Medienecho auf die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen am Freitag etwas zurück. Die Anerkennung personalisierter Werbung per SMS und Instant Messenger soll demnach nicht verpflichtend werden. Zudem stellte das Unternehmen klar, keine Mitgliederdaten an Dritte verkaufen zu wollen und die gesammelten personenbezogenen Informationen nach Beendigung der Mitgliedschaft zu löschen.

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(Stefan Krempl) / (jk)