Elektronische Gesundheitskarte in der Organspende-Diskussion

Der Vorschlag, die Bereitschaft zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern, wird etwa von der Bundesärztekammer als "aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst fragwürdig" bezeichnet.

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Von
  • Detlef Borchers

Mit der Stellungnahme (PDF-Datei) des Nationalen Ethikrates zur gesetzlichen Neuregelung bei den Organspenden ist die Ausgestaltung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wieder in die Diskussion gekommen. Der Ethikrat hatte sich für die Widerspruchsregelung stark gemacht, die eine Organspende immer erlaubt, sofern der Betroffene oder seine Angehörigen nicht explizit widersprechen. Zusätzlich hatte der Ethikrat einen Prozess gefordert, bei dem die Zustimmung zur Organspende, wie sie heute mit dem Organspendeausweis dokumentiert wird, bei Ausstellung eines Führerscheines oder einer elektronischen Gesundheitskarte auf diesen Dokumenten gespeichert wird.

Dieser Vorschlag zu einer Neuregelung wird nun von der Bundesärztekammer abgelehnt. Gegenüber der Passauer Neuen Presse erklärte Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der Kammer, dass ein Schweigen des Betroffenen niemals Zustimmung bedeuten dürfe. Außerdem sei der Vorschlag zur Speicherung der Organspendebereitschaft auf der elektronischen Gesundheitskarte "aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst fragwürdig".

Zustimmung für den Vorschlag des Ethikrates, der schon einmal von der CSU in die Diskussion gebracht wurde, kam von der SPD-Abgeordneten Carola Reimann. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion erklärte, eine "standardmäßige Erfassung der Spendenbereitschaft auf der elektronischen Gesundheitskarte" könne helfen, die Angehörigen bei der schwierigen Entscheidung zu entlasten, ob Organe entnommen werden dürfen.

Während die Einrichtung eines "Faches" Organspende ähnlich wie das Fach für die Notfalldaten technisch kein Problem sein dürfte, ist die Frage datenschutzrechtlich brisant, ob im Normalfall behandelnde Ärzte oder Pflegekräfte oder auch die Krankenkassen diese Daten einsehen dürfen. Dies könnte möglicherweise die Patientenbehandlung beeinflussen. Für die Befürworter ebenso wie die Kritiker von Organspenden ist die Frage des Einsatzes der eGK als Organspender-Ausweis nicht aktuell, wie Anfragen ergaben.

Siehe dazu auch den Online-Artikel in c't – Hintergrund mit Links zur aktuellen und bisherigen Berichterstattung über die elektronische Gesundheitskarte und die Reform des Gesundheitswesens:

(Detlef Borchers) / (jk)