Urteil: Mitarbeiter darf Telefon und Internet ohne Verbot auch privat nutzen

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln ist die private Nutzung heute derart "sozialtypisch", dass ohne ausdrückliches Verbot vom Einverständnis oder zumindest der Duldung durch den Arbeitgeber auszugehen sei.

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Von
  • dpa

Arbeitnehmer dürfen Telefon und Internet am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken nutzen, wenn ihnen dies nicht ausdrücklich verboten wurde. Das geht aus einem Urteil (Az.: 4 Sa 1018/04) des Landesarbeitsgerichts Köln hervor, berichtet die in Köln erscheinende Monatsschrift für Deutsches Recht (Ausgabe 1/2006). Nach Auffassung der Richter sei die private Nutzung heute derart "sozialtypisch", dass ohne ausdrückliches Verbot vom Einverständnis oder zumindest der Duldung durch den Arbeitgeber auszugehen sei.

Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber von einer Mitarbeiterin Schadensersatz verlangt, weil sie von einem betrieblichen Telefon aus Privatgespräche geführt und auch den Internetanschluss privat genutzt hatte. Er habe diese Nutzung zwar nicht verboten, aber auch nicht erlaubt, begründete der Arbeitgeber seine Klage. Die Richter wiesen die Klage ab: Eine ausdrückliche Erlaubnis sei in diesem Fall nicht mehr nötig. Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Mitarbeiter Telefon und Internet übermäßig nutze. 80 bis 100 Stunden Internetnutzung pro Jahr seien nicht als übermäßig einzustufen. (dpa) / (anw)