Creative Commons will EU-Schutzrecht für Datenbanken umgehen

Die deutsche Abteilung der Initiative für ein flexibleres Copyright möchte dem "sui generis"-Schutzrecht für Informationssammlungen den "Todesstoß" versetzen und Ansprüche auf Vergütungspauschalen erhalten.

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Creative Commons Deutschland (CC) will die hiesigen Lizenzen der weltweiten Initiative für ein flexibleres Copyright weiterentwickeln. Die Landesabteilung hat dazu einen ersten Entwurf (PDF-Datei) der Lizenzversion 3.0 veröffentlicht und für Fachkommentare geöffnet. Interessierte sind bis Mitte Januar eingeladen, sich am "Peer Review"-Prozess etwa über die Mailingliste von CC Deutschland zu beteiligen. Kern der Neuerungen sind Anpassungen an die zweite Reform des Urheberrechts für die Informationsgesellschaft, die Anfang Januar in Kraft tritt. Darüber hinaus will die überarbeitete Version aber auch dem umstrittenen eigenständigen EU-Schutzrecht für Datenbanken den "Todesstoß" versetzen.

Eingebaut hat das Rechtsteam von CC Deutschland, das von der Europäischen EDV-Akademie des Rechts mit Sitz an der Saar geleitet sowie bei Lizenzfragen vom Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes hauptsächlich unterstützt wird, unter anderem ausdrückliche Regelungen zur Aufrechterhaltung von Vergütungsansprüchen aufgrund gesetzlicher Lizenzvorschriften wie der Privatkopie. Auch Kreative, die ihre Werke unter die deutsche CC-Norm stellen, sollen so prinzipiell von der pauschalen Kopiervergütung auf Geräte und Leermedien profitieren können.

Damit die Freiheiten aus CC-Lizenzen nicht einfach dazu führen, dass nur die "Nicht-CC-Verwender" von den Pauschalabgaben profitieren, "wird deren Vorbehalt" auch im Umfeld der Alternativlizenz ausdrücklich genannt, heißt es in den Erläuterungen. Abzuwarten bleibe freilich, ob die Verwertungsgesellschaften ihren dadurch auch gegenüber CC-Lizenzgebern entstehenden Pflichten zur Beteiligung am Kuchen der Vergütungspauschale auch tatsächlich nachkommen. Eine Reaktion etwa der Musikverwertungsgesellschaft GEMA stehe derzeit noch aus.

Zudem will die neue Lizenz festschreiben, dass CC-lizenzierte Werke nicht allein deshalb einem rechtlichen Schutz eigener Art unterliegen dürfen, weil sie in Datenregister oder andere Zusammenstellungen von Informationen eingebaut werden. Diese Klausel bezieht sich auf das "sui generis"-Schutzrecht, das die EU für Datenbanken eingeführt hat. Die CC-Initiative lehnt die entsprechende Brüsseler Richtlinie vor allem wegen der Behinderung ihres "Science Commons"-Vorhabens zur Förderung des freien Zugangs zu wissenschaftlicher Literatur ab. Die jetzt gefundenen Formulierungen sollen verhindern, dass die mit einer CC-Lizenz verknüpften Nutzungsfreiheiten über den Umweg des Datenbankschutzes ausgehebelt werden können. Dies ist derzeit schon einfach dadurch möglich, dass man CC-Inhalte in entsprechend geschützte Informationssammlungen aufnimmt.

Grundgedanke der "Creative Commons"-Lizenzen ist es, Inhalte in maschinenlesbarer Form mit ausgeweiteten Nutzungsrechten zu versehen und so eine "Infrastruktur für eine freie Kultur" sowie eine Alternative zu den Verwertungsmonopolen der Unterhaltungsindustrie zu schaffen. Anders als beim Urheberrecht oder beim Copyright US-amerikanischer Prägung behalten sich die Künstler bei CC nur einige Rechte vor, während sie die Nutzungsmöglichkeiten für Dritte erhöhen. Die Vertragsformen sind an zahlreiche Länder angepasst, unter anderem seit 2004 auch an die hiesigen Rechtsbedingungen.

Die novellierte Lizenzversion will unter anderem weiter klarstellen, dass auch Gruppen als Lizenzgeber in Frage kommen können. Vorgesehen ist auch eine Möglichkeit der Zuschreibung von Rechten an Dritte, zur Einräumung von Nutzungsrechten für noch unbekannte Verwendungsarten sowie allgemein ein begrifflicher Wechsel vom "Werk" hin zu "Inhalten". Darüber hinaus sollen bestimmte Wortverwendungen besser an die Gepflogenheiten der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angepasst werden.

Freudig vermeldet die deutsche CC-Abteilung auch, dass inzwischen die Top Level Domains "creativecommons.de" und "creative-commons.de" in ihrem Besitz sind und in Bälde freigeschaltet werden sollen. Sie waren vor Jahren zunächst von einem Domaingrabber registriert worden. Diesem kaufte die Berliner Firma mokono, die eine Reihe von Blog-Plattformen betreibt, die deutschen CC-Domains ab und hielt sie bis zur Übergabe frei. (Stefan Krempl) / (jk)