CDU-Berichterstatter will Verbindungsdaten gegen Urheberrechtsverletzer einsetzen

Günther Krings von der Union stößt mit der Forderung, die bald zur Bekämpfung schwerer Straftaten auf Vorrat zu speichernden Verbindungsdaten für die Raubkopierer-Bekämpfung zu nutzen, auf Widerspruch.

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Die Forderung aus CDU-Kreisen, die bald zur Bekämpfung schwerer Straftaten auf Vorrat zu speichernden Internet-Verbindungsdaten für die Raubkopierer-Bekämpfung zu nutzen, ist bei Oppositionspolitikern auf heftigen Widerspruch gestoßen. "Nicht jeder Urheberrechtsverstoß – etwa in Tauschbörsen – ist eine schwere Straftat", stellte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, gegenüber heise online klar. Bevor sich die Union so weit aus dem Fenster lehne, sollte sie zunächst den Text der EU-Richtlinie lesen, in der die Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren für mindestens sechs und maximal 24 Monate vorgeschrieben werde. Allenfalls dürften die Verbindungsdaten daher etwa bei Urheberrechtsverletzungen mit gewerblichem Hintergrund zur Strafverfolgung genutzt werden. Zudem sollte die Union erst einmal abwarten, was die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Rechtsgrundlage der Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Datensammlung bringe.

Günther Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform, hatte zuvor im Magazin Focus erklärt: "Wenn beim Provider die Daten vorhanden sind, kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen." Wer sich im Netz bewege, könne nicht davon ausgehen, "immer inkognito zu sein". Gleichzeitig forderte Krings, dass die anonyme Nutzung des Internet in Deutschland erschwert werden müsse. Anders als im EU-Richtlinientext vorgesehen, hat sich der Bundestag mit der Mehrheit der großen Koalition bereits dafür ausgesprochen, dass Sicherheitsbehörden auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen dürfen sollen. Daran möchte Krings mit seinen Plänen anknüpfen.

Als "erstaunlich ehrlich" bezeichnete Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss des Bundestags für die Fraktion Die Linke, das Plädoyer des CDU-Mannes. "Bisher begründete die große Koalition den erheblichen Eingriff in die Grundrechte, den die Vorratsdatenspeicherung darstellt, mit der Notwendigkeit des Kampfes gegen den Terror." Krings habe nun zugegeben, dass es der Union auch um die Jagd auf Teenager gehe, "die sich eine Sicherheitskopie der neuen Platte ihres Lieblingsstars machen". Es sei schon immer zu vermuten gewesen, dass mit der "an sich rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung auch ganz andere Zwecke als die Terrorismusbekämpfung verfolgt werden sollen", erklärte Korte gegenüber heise online. "Krings erhärtet jetzt nicht nur diesen Verdacht, sondern liefert auch den Beweis für die Dreistigkeit, mit der die große Koalition die Privatsphäre und damit Rechtsstaatlichkeit sowie Grundrechteschutz ausschaltet."

Der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, hatte zuvor bereits die Entwicklung sehr kritisch beäugt, die sich beim Zusammenspiel der vom Bundesjustizministerium geplanten Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber Internet-Providern mit der verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auftut. Bei beiden Gesetzesvorhaben geht es um die Umsetzung von EU-Richtlinien ins nationale Recht, wobei Bundesregierung beziehungsweise Vertreter der großen Koalition aber über die Vorgaben aus Brüssel hinausgehen wollen. Mulmig geworden ist Tauss bei dem Gedanken, dass über den Auskunftsanspruch letztlich auch "Schwarze Sheriffs" der Unterhaltungsindustrie an die dann einmal gespeicherten Informationshalden herankommen könnten; und zwar ohne richterliche Genehmigung, wenn es nach dem Willen der Rechteverwerter geht. (Stefan Krempl) / (jk)