Großbritannien: Bis zu 2 Jahre Haft für Handy-Nutzung beim Autofahren

Unter Strafe steht auch das Bedienen des Navigationsgeräts oder eines MP3-Players.

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Von
  • Florian Rötzer

Das Telefonieren mit dem Handy beim Fahren kann in Großbritannien nun mit einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe in gesetzlich nicht beschränkter Höhe geahndet werden, wenn dies eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Auch wer beim Fahren sein Navigationsgerät einstellt, mit einem MP3-Player herumspielt oder SMS-Botschaften versendet, muss mit schweren Strafen rechnen.

Bislang wurde unerlaubtes Telefonieren, das seit 2003 verboten ist, als unvorsichtiges Fahren mit einer Geldstrafe geahndet. Im Februar war die Geldstrafe erst auf 80 Euro heraufgesetzt worden; zudem beschloss der Gesetzgeber, dass auch Fahrer, die mit einer Freisprechanlage telefonieren, mit einer Geldstrafe rechnen mussten, wenn angenommen wird, dass sie das Fahrzeug deswegen nicht voll kontrollieren.

In Zukunft können Handy-Telefonieren und das Bedienen anderer Geräte als gefährliches Fahren bestraft werden. Mit der höheren Strafandrohung hofft man, dass das bislang wenig wirksame Verbot von den Fahrern besser beachtet wird. Anlass zur Verschärfung der Strafe war u. a. eine Studie des Transport Research Laboratory, wonach Telefonieren gefährlicher sein kann, als betrunken Auto zu fahren. Das Risiko, einen Unfall zu haben, steigt überdies um das Vierfache, wenn der Fahrer telefoniert. Auch mit einer Freisprechanlage erhöht sich das Risiko.

Die Polizei wird nun nach einem Unfall überprüfen, ob der Fahrer mit dem Handy zu dieser Zeit telefoniert hat. Sollte der Fahrer telefoniert haben und bei einem Unfall ein Mensch getötet worden sein, so muss sogar mit einer Haftstrafe bis zu 14 Jahren gerechnet werden. Zudem kann aber ab nächstem Jahr in bestimmten Fällen ein Unfall mit Todesfolge als Totschlag gewertet werden, was mit einer lebenslänglichen Haftstrafe bestraft werden kann. (fr)