Zivilgesellschaft sagt Jein zur Vorratsdatenspeicherung

Verbände vom CCC über den DJV bis zu den Verbraucherschützern lehnen die massive Ausweitung der Netzüberwachung weiter ab, stellen aber zugleich Forderungen an eine mögliche Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie.

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Ein knappes Dutzend Verbände und Organisationen der Zivilgesellschaft, also den jenseits von Parteien, Behörden oder Industrievertretungen organisierten Gruppen, hat am heutigen Dienstag strenge Regeln für eine mögliche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten aufgestellt. An sich bezeichnen die zehn Institutionen, zu denen etwa der Chaos Computer Club (CCC), Deutsche Journalisten-Verband (DJV) oder der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen gehört, die vom EU-Parlament beschlossene Aufzeichnung der elektronischen Spuren der Nutzer für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monate nach wie vor als "inakzeptabel". Den Bundestag fordern sie auf, nach der noch ausstehenden Absegnung der Direktive durch den EU-Rat an seinem bisherigen Nein zu der von Brüssel geforderten verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung festzuhalten. Da die Große Koalition jedoch bereits an eigenen Leitlinien für die nationale Implementierung der Richtlinie arbeitet, haben die Organisationen zugleich einen restriktiven Zehn-Punkte-Forderungskatalog für die Umsetzung der Vorgaben aufgestellt.

Bei dem heftig umstrittenen Brüsseler Überwachungsvorhaben, das der Rat und die EU-Kommission mit Nachdruck im Namen der Terrorismusbekämpfung vorangetrieben hatten, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Dies geht den zehn Organisationen deutlich zu weit. Eine solche Vorratsdatenspeicherung bewirkt ihrer Ansicht nach "keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung". Die vom EU-Parlament befürworteten Speicherpflichten müssten daher zunächst von den deutschen und europäischen Gerichten auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten hin überprüft werden.

Sollte sich der Bundestag trotz der generellen Bedenken und milderer zur Verfügung stehender Mittel wie dem "Einfrieren" von Daten im Verdachtsfall ("Quick Freeze"-Verfahren) zu einer Umsetzung der Richtlinie entscheiden, müssen gemäß der gemeinsamen Erklärung "wenigstens die verbleibenden Spielräume zu Gunsten der Bürger und der Wirtschaft voll ausgeschöpft werden". Demnach soll die gigantische Datenspeicherung auf die Mindestfrist von sechs Monaten und die Zulässigkeit des Zugriffs auf die Informationshalden auf die Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten bei einem konkreten Verdacht beschränkt bleiben. Geheimdiensten oder anderen Sicherheitsbehörden jenseits der Strafverfolgungsbemächtigten wollen die Vertreter der Zivilgesellschaft eine Einblicknahme verwehren. Informationen über die Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Journalisten oder anderen Berufsgeheimnisträgern dürften ferner in Ausnahmefällen abgerufen werden.

Weiter drängen die Verbände darauf, dass kleine Telekommunikationsanbieter insbesondere im Internetbereich von den Speicherverpflichtungen ausgenommen werden. Außer Frage steht es für sie auch, dass der Staat die Hilfssheriffs aus der Wirtschaft voll für ihre Zusatzkosten zu entschädigen hat. Dies hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble allerdings bereits strikt abgelehnt. Letztlich fordern die Bürgerrechtler, dass die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Gesellschaft "von einer unabhängigen Stelle zu untersuchen und die Ergebnisse zu veröffentlichen sind". Der Bundesdatenschutzbeauftragte sollte dem Parlament zudem alle zwei Jahre Bericht über die Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der pauschalen Überwachungsmaßname erstatten.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Stefan Krempl) / (jk)