IFPI nimmt Eltern von Tauschbörsen-Nutzern ins Visier

Der Branchenverband der Musikindustrie (IFPI) will verstärkt gegen Eltern vorgehen, deren Kinder sich in Tauschbörsen tummeln. Die Rechtslage ist nach Meinung von Urheberrechtsexperten aber nicht so eindeutig, wie von der IFPI dargestellt.

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Von
  • Holger Bleich

Die deutsche Landesgruppe der IFPI will ihre juristischen Aktivitäten gegen Tauschbörsen-Nutzer intensivieren. Dies teilte der Branchenverband der Musikindustrie heute mit. Insbesondere wies der Verband darauf hin, dass Anschlussinhaber zivilrechtlich die Verantwortung zu tragen hätten, wenn über ihren Internet-Zugang Urheberrechtsverstöße begangen würden: "Eltern müssen sich stets darüber im Klaren sein, dass sie als Inhaber eines Internet-Anschlusses für Urheberrechtverletzungen ihrer Kinder haften. Und das könnte sehr teuer werden!", drohte Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. Das Landgericht Hamburg habe jüngst bestätigt, dass das Überlassen eines Internet-Zugangs die Eltern dazu verpflichte, die Internet-Nutzung ihrer Kinder zu überprüfen und gegebenenfalls einzuschreiten.

Ganz so eindeutig, wie die IFPI die Rechtslage sieht, stellt sie sich nach Ansicht von Urheberrechtsexperten allerdings nicht dar. Der Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte für Medienstrafrecht, Marco Gercke, hält "die Aussage, dass Eltern in jedem Fall als Störer für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder in die Verantwortung genommen werden, in der Pauschalität für problematisch." Eine Störerhaftung der Eltern setze voraus, dass diese ihre Prüfungspflichten vernachlässigt haben. Und ob dies der Fall sei, müsse in jedem Einzelfall geprüft werden: "Während bei einem 12-jährigen Kind, das in der Vergangenheit bereits als Anbieter urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen in Erscheinung getreten ist, eine Prüfungspflicht der Eltern bejaht werden kann, ist dies beim 23-jährigen Sohn, der während des Studiums noch im Hause seiner Eltern wohnt, eher fraglich. Pauschale Aussagen sind daher mit äußerster Vorsicht zu genießen." (hob)