Microsoft bedingt sich erweiterte Nutzerdatenverwertung aus

Mit einem Update der Nutzungsbedingungen für seine Onlineservices hat Microsoft sich das Recht eingeräumt, Daten von Nutzern aus verschiedenen Diensten zu analysieren und zusammenzuführen.

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Von
  • Falk Lüke

Mit einem Update der Nutzungsbedingungen für seine Onlineserviceswie live.com und outlook.com hat Microsoft mehr Rechte gegenüber den Online-Kunden eingeräumt (gültig ab 19.10.2012). Dort heißt es nun, dass Microsoft unter bestimmten Bedingungen "berechtigt ist, auf Informationen, die mit Ihrer Verwendung der Dienste in Verbindung stehen, zuzugreifen und diese offenzulegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ihre persönlichen Informationen und Inhalte, oder Informationen, die Microsoft durch Ihre Verwendung der Dienste über Sie erfasst". Diese relativ weit gefasste Klausel sorgt nun bei Datenschützern für Unbehagen, denn damit räumt sich der Softwarehersteller aus Redmond – wie Google – das Recht ein, über mehrere Dienste hinweg Daten zusammenzuführen und Inhalte zu analysieren.

Das passt nur schlecht zu dem Bild, dass Microsoft zuletzt vermitteln wollte, nämlich anders als Google zu sein und Datenschutz zu einem Kernelement seiner Produktpalette zu machen. So hatten die Redmonder etwa überraschend angekündigt, den „Do Not Track“-Mechanismus standardmäßig in ihrem Browser Internet Explorer anzuschalten – und somit einen zumindest theoretischen Standard-Opt-Out aus verhaltensbasierten Werbeformen zu fördern, sofern sich die Anzeigenwirtschaft an Do Not Track hält.

Microsoft bekräftigte auf erste kritische Nachfragen hin, dass auch weiterhin keine inhalts- und verhaltensbasierte Werbung beispielsweise bei outlook.com geschaltet werden solle, wie etwa Google es bei GMail tut. Doch die neuen Nutzungsbedingungen schaffen hierfür immerhin die Voraussetzungen, Nutzerverhalten präziser zu durchleuchten. Auch die Zusammenführung von Daten aus mehreren Onlineservices, für die Google zuletzt scharf von den europäischen Datenschutzbehörden kritisiert wurde, wäre damit möglich. Zudem behält sich Microsoft in den Nutzungsbedinungen schon länger vor, illegale und anstößige Inhalte von Nutzern aus seinen Onlineangeboten entfernen zu dürfen sowie im Zuge von Rechtsverfahren Zugriff auf Inhalte und Daten für Strafverfolgungsbehörden zu gewähren. (hob)