Schweizer Richter ordnet erneut Website-Sperrung an

Ein Untersuchungsrichter aus Lausanne verlangt offenbar von sämtlichen schweizer Internet Service Providern die Sperrung des Zugangs zu elf Websites.

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Von
  • Nico Jurran

Offenbar haben alle Schweizer Service Provider (ISPs) vom Lausanner Richter Yves Nicolet in diesen Tagen ein Schreiben erhalten, in dem dieser die Sperrung des Zugangs zu elf Websites verlangt. Wie inside-it.ch meldet, werden die Webseiten nicht von den angeschriebenen ISPs gehostet; vielmehr solle die Durchleitung von Daten zu und von den Internet-Seiten verhindert werden. Autor der betroffenen Websites soll laut inside-it.ch Gerhard Ulrich sein, der am 6. Juli dieses Jahres rechtskräftig wegen Verleumdung verurteilt wurde. Er beschuldigt diverse Behörden, inbesondere auch die Justiz, der Korruption und anderer Straftaten.

Der Schweizer Richter beruft sich offenbar auf Artikel 28 des Strafgesetzbuches ("Haftbarkeit der Medien"). Nach seiner Ansicht hätten demnach die ISPs Pflicht zu verhindern, dass die Webseiten aus der Schweiz heraus erreicht werden können. Laut inside-it.ch würde der Entwurf zu den neuen Strafbestimmungen bezüglich "Netzwerkkriminalität" den automatisierten Zugang zu strafbaren Inhalten im Internet jedoch gerade für nicht strafbar erklären.

Dies ist nicht das erste Mal, dass im Alpenstaat eine Website-Sperrung richterlich angeordnet wird: Bereits Ende 2002 löste die Schweizer Untersuchungsrichterin Francoise Dessaux große Verunsicherung und Empörung bei den IP-Providern aus, als sie von Netz-Betreibern des Landes verlangte, binnen fünf Tagen den Zugang zu angeblich inkriminierten Websites zu blockieren. Ansonsten drohe ihnen laut Dessaux nach Schweizer Recht Geldstrafe und Freiheitsentzug. Weil ihre Verfügung keinen Bestand hatte, griff die Richterin später zu drastischen Mitteln: In einem Schreiben vom 16. Mai 2003 an mehrere Provider erklärte sie alle ISPs, die freien Zugang zu den Websites zulassen, kurzerhand zu Mittätern. Sie forderte in dem besagten Schreiben von den Providern nicht nur, die Websites selbst für die Kundschaft zu blockieren, sondern auch die Sites des Thailändischen Webhosters c9c.net, da dieser per Redirect zu Mirror-Sites mit den betroffenen Inhalten führte. Mit Bluewin, dem zur Swisscom gehörigen Zugangs-Provider, ließ sich ausgerechnet der größte Schweizer Provider von dem Schreiben der Richterin beeindrucken. Er kam der neuerlichen Sperrungsaufforderung vorbehaltlos nach. (nij)