Gericht weist einstweilige Verfügung gegen Wikimedia Deutschland ab [Update]

Der deutsche Verein darf wieder von der Domain wikipedia.de auf die internationale Domain de.wikipedia.org weiterleiten.

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Von
  • Torsten Kleinz

Im Rechtsstreit zwischen Wikimedia Deutschland und dem Vater des Hackers Tron hat das Amtsgericht Charlottenburg sein Urteil verkündet: Der Antrag der Kläger wurde abgewiesen. Der deutsche Verein darf wieder von der Domain wikipedia.de auf die internationale Domain de.wikipedia.org verweisen, wie der Wikimedia-Anwalt Thorsten Feldmann heute mitteilt. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich. Der Anwalt von Trons Vater Friedrich Kurz hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, weitere rechtliche Schritte gegen die Nennung des Realnamens des Hackers Tron im Internet anzustrengen.

In dem Streit geht es um die Frage, ob die Wikipedia in einem Artikel den bürgerlichen Nachnamen des 1998 verstorbenen Hackers nennen darf. Der Vater des Toten hatte bereits im Dezember 2005 eine einstweilige Verfügung gegen die Wikimedia Foundation in Florida erwirkt, die bisher aber offenbar nicht zugestellt wurde. Im Januar folgte eine Verfügung gegen den Verein Wikimedia Deutschland, die jetzt aufgehoben wurde.

Das Urteil war mehrfach verzögert worden. So hatte Kurz in der vergangenen Woche die Mandatierung des Wikimedia-Anwalts bezweifelt und die von diesem gestellten Anträge gegen die einstweilige Verfügung für gegenstandslos erklärt. Nachdem das Gericht eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts von Tron verneint hatte, argumentierte Kurz mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts seines Mandanten, der als einziger Träger seines Nachnamens durch die Nennung in der freien Enzyklopädie beeinträchtigt sei.

[Update]:
Der Auffassung von Kurz hat sich das Amtsgericht nicht angeschlossen. Durch die Namensnennung werde Trons Persönlichkeitsrecht nicht verletzt. Der postmortale Schutz der Persönlichkeit sei vor allem darauf ausgerichtet, den Verstorbenen vor unwahren Behauptungen, vor Herabsetzungen und Erniedrigungen sowie vor groben Entstellungen seines Lebensbildes und seiner Lebensleistung zu schützen. Entsprechendes sei hier jedoch nicht gegeben. Auch eine Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts der Familie Trons scheide aus, weil "allein aus den streitgegenständlichen Beiträgen auf der Website eine Identifizierung der Antragsteller nicht möglich sei". (Torsten Kleinz) / (anw)