Gericht bestätigt informationellen Schutz der Ehe

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die verdeckte Videoüberwachung und den Einsatz eines GPS-Senders zur Aufdeckung einer Scheinehe für unzulässig erklärt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 236 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

In der Debatte um den Schutz des Kernbereiches der privaten Lebensführung vor heimlichen Observierungen (und Online-Durchsuchungen) mag ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg eine Rolle spielen, das von Hamburger Politikern diskutiert wird. Das Gericht erklärte die verdeckte Videoüberwachung und den Einsatz eines GPS-Senders zur Aufdeckung einer Scheinehe für unzulässig. Nach Ansicht des Gerichtes habe die Hamburger Ausländerbehörde damit das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dementsprechend dürfen die mit Hilfe einer Detektei erlangten Kenntnisse im laufenden Verwaltungsverfahren und anderen juristischen Verfahren nicht verwendet werden.

Die Hamburger Ausländerbehörde hatte in einem Fall des Verdachts auf Führen einer Scheinehe eine private Detektei beauftragt, mit einer Videokamera acht Tage lang den Eingangsbereich des Wohnhauses zu filmen, in dem das Ehepaar lebte. Außerdem wurde ein GPS-Sender am Auto des Ehemannes angebracht und dessen Fahrten neun Tage lang aufgezeichnet. Die Aktion erfolgte, nachdem zuvor Polizei und Staatsanwaltschaft gegen das Ehepaar ermittelt hatten und keine Beweise für eine Scheinehe finden konnten. Gegen die Verwendung der Beweise dieser Bespitzelungsarbeit hatte die aus Bosnien stammende Ehefrau geklagt und nun vor dem Oberverwaltungsgericht gewonnen.

Während ein Sprecher des zuständigen Hamburger Bezirksamtes gegenüber dem Hamburger Abendblatt die Bespitzelung als legitime Aktion im Sinne des Verfahrens-Verwaltungsgesetz verteidigte, kritisierte die Innenbehörde den Vorgang. In einer Mitteilung machte sie darauf aufmerksam, dass die Ausforschung der Intimsphäre von Eheleuten durch die Ausländerbehörden unzulässig sei. Das sei allein Aufgabe der Strafermittlungsbehörden.

Inzwischen hat die Hamburger GAL-Abgeordnete Antje Möller eine Kleine Anfrage an den Hamburger Senat gestellt, ob es sich bei der Detektivarbeit um einen Einzelfall handelt. Ein Sprecher der Hamburger FDP kritisierte laut Hamburger Abendblatt vor allem die Mentalität, die zu solch einem Vorgehen der Behörden führt: "Das ist ein Überwachungswahn, der gegen Bürgerrechte und Verfassungsrechte verstößt." (Detlef Borchers) / (anw)