Authentifizierungspflicht ab 2013

Für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen wird künftig ein elektronisches Zertifikat gebraucht. Da die Registrierung längere Zeit dauern kann, sollte man sich schon jetzt darum kümmern.

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Von
  • Marzena Sicking

Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten derzeit Post vom Finanzamt. Sie werden auf die Verpflichtung zur authenifizierten Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem 1. Januar 2013 erinnert. Aber was genau bedeutet das? Ganz einfach: Beim elektronischen Versand von Rechnungen dürfen Sie künftig auf eine digitale Signatur verzichten, bei der Übermittlung der Daten ans Finanzamt wird sie zugleich aber leider eingeführt. Die Meldungen sowie Anträge auf Dauerfristverlängerungen oder Sondervorauszahlungen werden demnächst nur noch akzeptiert, wenn ein elektronisches Zertifikat ihre Echtheit belegt.

Bisher wurden die Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. Lohnsteuer-Anmeldungen ohne Authentifizierung übermittelt. Ab 1.Januar 2014 ist diese aber nicht mehr möglich. Denn dann tritt die neue Fassung des § 6 Abs. 1 der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung in Verbindung mit § 150 Abs. 6 Abgabenverordnung in Kraft. Was zur Folge hat, dass nicht authentifizierte Anmeldungen nur noch bis Ende des Jahres akzeptiert werden.

Im Klartext heißt das: Für die künftige Übermittlung benötigen Selbstständige und Gewerbetreibende ein elektronisches Zertifikat. Dieses zu bekommen, ist ganz einfach: Man muss sich nur im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/portal registrieren. Allerdings kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis die Registrierung tatsächlich abgeschlossen wird. Denn der Andrang ist groß: Wie beispielsweise das Bayerische Staatsministerium der Finanzen bestätigt, haben in Bayern die meisten Unternehmen ihre Unterlagen bisher ohne Authentifizierung eingereicht. In anderen Bundesländern dürfte die Ausgangslage ähnlich sein. Wer sie erst Ende Dezember durchführt, ist also möglicherwesie zu spät dran. (gs)