Bundesregierung sucht nach Synergien bei kostenintensiven Überwachungsmaßnahmen

Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag beleuchtet, wie Länder- und Bundesbehörden bei der Entwicklung von Abhörmethoden und -technik zusammenarbeiten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 59 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

In Deutschland gibt es eine Vielzahl technischer Arbeitsgruppen von Polizei, Bundeskriminalamt, den Zoll- und Landeskriminalämtern, die durch weit reichende Kooperationen versuchen, die "kostenintensiven Anpassungen polizeilicher Überwachungstechnik" zu minimieren. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu ETSI und anderen Gremien hervor.

CC ITÜ, IGFA, KomGÜT, PG NAM heißen die maßgeblichen Arbeitsgruppen, in denen in verschiedenen Zusammensetzungen über die Ausgestaltung staatlicher Überwachungs- und Internet-Fahndungstechnik beraten wird. Ausgeschrieben sind es in dieser Reihenfolge das "Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung" der Polizeien, die "Interessengemeinschaft Fall und Analyse", die "Kommission Grundlagen der Überwachungstechnik" der Innenministerkonferenz und die "Projektgruppe Neue Analysemethoden" des Verfassungsschutzes, die sich um neue Überwachungssoftware und -Hardware aller Art kümmern.

Besonders einflussreich scheint nach der Regierungsantwort das KomGÜT sein, das unter der Geschäftsführung des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW arbeitet. In diesem Gremium würden in der Praxis gewonnene Erfahrungen unter den Polizei- und Zollbehörden ausgetauscht und die Abstimmung über die strategische zukünftige Entwicklung der Überwachungstechnik gesucht, heißt es in der Antwort. Dabei seien Vertreter des Verfassungsschutzes und der polizeitechnischen Institute geladen. Von Fall zu Fall würden weitere Experten hinzugezogen.

Während das KomGÜT über den aktuellen Stand der Überwachungstechnik berät, entwickelt das CC ITÜ selbst "ein Softwareprodukt zur Durchführung von Maßnahmen der Quellen-TKÜ". Federführend sei das Bundeskriminalamt, unterstützt durch die Landeskriminalämter Hessen, Bayern und Baden-Württemberg. Zur Qualitätskontrolle der Software heißt es in der Antwort: "Experten des BSI sowie des BfDI haben im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben bei der Erarbeitung der standardisierten Leistungsbeschreibung mitgewirkt. Die Software zur Durchführung von Quellen-TKÜ wird durch ein BSI-zertifiziertes Prüflabor geprüft."

Die Linksfraktion ist von der Antwort der Bundesregierung nicht sonderlich begeistert. "Offensichtlich fungiert die 'KomGÜT' als Füllhorn für die Auftragsvergabe vielseitiger Überwachungstechnik", kommentiert Andrej Hunko die Antwort. Auch das Mitwirken des Forschungsministeriums im internationalen Standardisierungsgremium ETSI findet er bedenklich, weil dort die Standards für "Lawful Interception" des Kommunikationsverkehrs erarbeitet werden, bis hin zur Lawful Interception von Cloud Services. "Die Behörden dürfen sich auf internationaler Ebene ihr Instrumentarium maßschneidern, mit dem sie daheim auf die digitale Pirsch gehen können." (ea)