Copyright Office fasst Möglichkeiten zum Umgehen von DRM neu

Die für Ausnahmen aus dem US-Urheberrecht zuständige Behörde hat neue Vorgaben für das legale Aushebeln technischen Kopierschutzes aufgestellt. Erlaubt werden erstmals Remixe, SIM-Sperren dürfen nur noch eingeschränkt aufgehoben werden.

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Das Copyright Office der US-Kongressblibliothek hat neue Vorgaben für das legale Aushebeln technischer Kopierblockaden aufgestellt. Erlaubt wird demnach erstmals das Umgehen von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM), die in den USA mit dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) prinzipiell rechtlich geschützt sind, um Remixe zu erstellen: Nutzer dürfen die Sperren von DVDs, anderer digitaler Medienträger oder von Filmdateien aushebeln, um "kleine Teile von Bewegtbildern für Kritik oder Kommentare" zu verwenden. Für das Kopieren ganzer DVDs gilt die Erlaubnis nach wie vor nicht.

Smartphone-Besitzer dürfen das Betriebssystem oder die Firmware ihres Gerät weiter so manipulieren, dass sie rechtmäßig erlangte Software darauf installieren können. Die Ausnahme von 2010 hat die Library of Congress entgegen dem Drängen zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen aber nicht auf Spielekonsolen oder Tablets ausgedehnt. Die letztgenannte Geräteklasse fanden die Copyright-Wächter zu unbestimmt. So kommt es zu der nicht ganz widerspruchsfreien Regelung, dass "Jailbreaking" auf dem iPhone legal, auf dem iPad dagegen rechtswidrig ist.

Deutlich eingeschränkt hat das Büro die bereits mehrere Jahre alte Bestimmung zum Aufheben von SIM-Sperren: Neu gekaufte Mobiltelefone dürfen nur noch mit dem Segen des Anbieters "befreit" werden. Viele Kunden in den USA werden so fester an ihren Netzbetreiber gebunden.

Der Gesetzgeber hat die Kongressbibliothek mit dem DMCA beauftragt, die Gruppen von Werken und Produkten festzulegen, die vom Verbot der Umgehung von Nutzungskontrollen ausgenommen sind. Die Einrichtung überprüft die Vorgaben seit 2000 ungefähr alle drei Jahre. Es geht dabei vor allem darum, die ausschließlichen Verwerterrechte mit den Interessen der Allgemeinheit im Einklang mit dem Prinzip "Fair use" in Einklang zu bringen.

Die Ausnahmen beziehen sich generell etwa auf E-Books, deren Schutzmechanismen ein lautes Vorlesen oder andere Bestimmungen für Blinde aushebeln, sowie auf die Interoperabilität legal erworbener Hard- und Software. Umfassend werden Nutzerrechte nach wie vor nicht festgeschrieben. Zu den erfassten Klassen gehören etwa nach wie vor nicht literarische Werke, die eigentlich gemeinfrei sind. Findige Anbieter können diese also theoretisch mit DRM versehen und mit eingeschränkten Kopiermöglichkeiten vertreiben.

Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) freut sich vor allem über die neuen Remix-Freiheiten und dass die Jailbreaking-Rechte aufrechterhalten wurden. Die EFF will im Lauf des nächsten Turnus aber erneut fordern, letztere auf weitere Geräte und Gadgets auszudehnen. Insgesamt verhindere der DMCA nach wie vor Wettbewerb, die Redefreiheit und Innovation. Die Free Software Foundation (FSF) beklagt, dass Nutzer, die auf ihre Spielekonsole ein alternatives Betriebssystem installieren wollten, nach wie vor mit Besuch vom FBI rechnen müssten. Das Copyright Office habe die Interessen von Sony und anderen Konzernen höher gewertet als die der Nutzer. Der DMCA und vergleichbare Gesetze weltweit müssten endlich aufgehoben werden.

(anw)