Bundesregierung bringt Schutzverlängerung für Tonaufnahmen auf den Weg

Das Bundeskabinett hat sich im Wesentlichen auf den vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf verständigt, demzufolge die Schutzfristen für Tonaufnahmen um 20 Jahre verlängert werden sollen.

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Die Bundesregierung hat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, mit der die Schutzdauer für die Rechte der an Produktionen beteiligten ausübenden Künstler ausgeweitet werden. Das Kabinett hat sich am Mittwoch in Berlin auf einen vom Justizministerium erarbeiteten Entwurf (PDF-Datei) verständigt, der den Schutz von bisher 50 auf 70 Jahre verlängert. Auch der Schutz der Urheberrechte von Komponisten und Textern soll nun 70 Jahre nach deren Tod währen.

Mit dem Gesetzentwurf, der nun noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, soll eine 2009 vom EU-Parlament verabschiedete und seit 2011 geltende EU-Richtlinie (PDF-Datei) umgesetzt werden. Darin geht es einerseits um die Rechte ausübender Künstler – zum Beispiel Musiker, eine eine Musikaufnahme einspielen. Ihnen stehen Verwertungsrechte an der Aufnahme zu, etwa Vervielfältigungs- und Aufführungsrechte. Diese Rechte sollen künftig 20 Jahre länger geschützt sein als bisher.

Die Rechte der Urhebers – in der Musik also Komponist und Texter – sind weitreichender. Der Schutz dieser Rechte gilt über den Tod des Urhebers hinaus. Auch diese Schutzfrist soll mit der Gesetzesänderung von 50 auf 70 Jahre verlängert werden. Bei Musikwerken mit einem Komponisten und einem Texter soll die Frist nun euopaweit einheitlich mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen beginnen.

Die Bundesregierung sieht in der Schutzverlängerung für ausübende Künstler einen Beitrag zur deren Alterssicherung. "Mit der Verlängerung der Schutzdauer leisten wir einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung ausübender Künstlerinnen und Künstler im Alter", erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU). "Künftig stehen ihnen die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung."

Kritiker von den Linken oder der Piratenpartei halten dem entgegen, die Verlängerung der Schutzfristen nutze vor allem der Musikindustrie. Auch deren Leistungsschutzrechte an den Aufnahmen sind von der Verlängerung betroffen. Nach der bisherigen Regelung liefe in den kommenden Jahren der Schutz einer Reihe von populären Aufnahmen der 1960er Jahre ab. Darüber haben ausübende Künstler in der Regel ihre Rechte an den Produzenten oder das Label abgetreten, zumeist gegen eine Einmalzahlung.

Damit auch diese Künstler von der Neuregelung profitieren, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Rechteinhaber 20 Prozent ihrer nach Ablauf der bisherigen 50-Jahre-Frist erzielten Einnahmen zurücklegen und diese von einer Verwertungsgesellschaft als zusätzliche jährliche Tantieme an die Künstler ausgeschüttet werden. Zudem solle ausübende Künstler ihre Abtretungsverträge nun kündigen können, wenn Tonträger 50 Jahre nach Veröffentlichung nicht mehr in Umlauf gebracht oder aufgeführt werden. (vbr)