FSFE: Gewährleistung auch bei gerooteten Smartphones
Laut der Free Software Foundation Europe erlischt die Gewährleistung für ein Gerät nicht, wenn es der Anwender rootet oder eine andere Software, etwa ein Custom ROM, darauf installiert.
Die Gewährleistung für ein Smartphone erlischt nicht, wenn es der Anwender rootet oder eine andere Software, etwa ein Custom ROM, darauf installiert, erläutert die Free Software Foundation Europe.
Mehr dazu auf heise open:
- FSFE: Pflicht zur Gewährleistung auch bei gerooteten Smartphones (mit Kommentarforum)
(odi)