Informationsfreiheit: Auswärtiges Amt erstattet überhöhte Gebühren

Die erste Rechnung, die das Berliner Amt am Werderschen Markt für eine Aktenkopie nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz ausgestellt hatte, war etwa um das Siebenfache überhöht.

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Von
  • Tim Gerber

Den stolzen Betrag von 107,20 Euro sollte ein Bürger für die Überlassung einer Kopie eines Erlasses zur Visa-Praxis mit vier Seiten Umfang bezahlen. So sah es die Rechnung Nummer 00001/06 vor, die der "Arbeitsstab Informationsfreiheitsgesetz" des Auswärtigen Amtes Ende Januar verschickt hatte. Dem sofort eingelegten Widerspruch gab die Behörde nun in vollem Umfang statt.

"Die Berechnung der Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung erfolgte fehlerhaft", heißt es in einem Bescheid, der heise online vorliegt. "Für die Gebührenberechnung heranzuziehen sind die unmittelbar zur Zusammenstellung der begehrten Unterlagen durchgeführten und erforderlichen Maßnahmen." Da die Zusammenstellung des nachgefragten Erlasses keinen erhöhten Verwaltungsaufwand verursacht habe, sei "die Gebühr am unteren Rande des Gebührenrahmens festzulegen" gewesen.

Nach der Korrektur sind statt der 107,20 Euro nur noch 15,40 Euro zu zahlen. Eine Anfrage von heise online zu den ersten Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz hat das Auswärtige Amt seit fast zwei Wochen unbeantwortet gelassen. (tig)