Domain spamhaus.org bleibt erhalten
Ein Gericht im US-Bundesstaat Illinois hat den Antrag eines Massen-E-Mail-Versenders abgelehnt, die Domain des Antispam-Projekts aufheben zu lassen.
Ein US-amerikanisches Gericht hat den Antrag des Massen-E-Mail-Versenders E360Insight zurückgewiesen, zur Durchsetzung eines Urteils gegen Spamhaus den Domain-Eintrag der Antispam-Website aufheben zu lassen. In der von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) veröffentlichten Entscheidung (PDF-Datei) des Bezirksrichters Charles P. Kocoras heißt es, das Ansinnen von E360Insight sei zu weit gefasst. Eine Aufhebung der Domain würde auch alle anderen, legalen Tätigkeiten von Spamhaus betreffen. Zudem könnten Entscheidungen nur bindend für jene gefällt werden, die direkt mit dem Fall zu tun haben, nicht also für den Registrar Tucows und die Netzverwaltung ICANN, denn es gebe keine Hinweise dafür, dass die beiden mit Spamhaus zusammenarbeiten.
Das britische Projekt Spamhaus war Mitte September von Kocoras zur Zahlung von 11,7 Millionen US-Dollar Schadenersatz an E360insight verurteilt worden. Auch muss sich Spamhaus-Projektbetreiber Steve Linford entschuldigen und darf die Werbemails von E360Insight nie wieder auf Listen setzen, die dazu führen könnten, dass die Nachrichten geblockt werden könnten. Gegen dieses Urteil hat Spamhaus am 13. Oktober bei einem Berufungsgericht Einspruch eingelegt.
Linford bestreitet die Gültigkeit des in den USA gefällten Urteils für seine Aktivitäten in Großbritannien und sah sich seitdem der Drohung gegenüber, seine Domain könne per Gerichtsbeschluss abgeschaltet werden. ICANN hatte bereits eine Stellungnahme veröffentlicht, sie sei weder autorisiert noch befähigt, eine individuelle Domain-Adresse aufzuheben, auch wenn sie selbst vor Gericht gezogen würde. (anw)