Elektronische Gesundheitskarte: Anforderungskatalog für Testläufe fertig

In der für das 2. Quartal 2013 geplanten Testphase I soll die Aktualisierung der Versichertendaten auf der eGK geprüft werden. Außerdem will man das Aufbringen einer elektronischen Signatur und generell die Praxistauglichkeit der Karte testen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 33 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Die Projektgesellschaft Gematik hat nach eigenen Angaben einen wichtigen Meilenstein erreicht: Alle beteiligten Gesellschafter haben dem Anforderungskatalog für die Testphase 1 der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugestimmt. Außerdem stimmten sie über zwei von insgesamt acht Leistungsbeschreibungen ab, womit jetzt erste indikative Angebote für die Kartentests möglich werden.

In der für das zweite Quartal 2013 geplanten Testphase I soll die Aktualisierung der Versichertendaten auf der eGK geprüft werden. Außerdem will man das Aufbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) und generell die Praxistauglichkeit der Karte testen. Erst wenn diese Phase abgeschlossen ist, kann der "Online-Rollout" erfolgen, bei dem die Arzt- und Zahnarztpraxen an die telematische Infrastruktur angeschlossen werden. Danach soll die Testphase II gestartet werden, in der Anwendungen für die eGK überprüft werden.

Für die ersten Testläufe werden per Ausschreibung entsprechende Angebote der Industrie gesucht. Basierend darauf soll möglichst bald mit den Verhandlungen begonnen werden, auf dass schnell ein Zuschlag für den Aufbau der telematischen Infrastruktur (Konnektoren in den Praxen, Backend-Server, Verbindungsnetz usw.) in zwei Testregionen erfolgen kann. Zum Erreichen des Meilensteins betonte Gematik-Geschäftsführer Arno Elmer, dass es stets richtungsweisend sein solle, "dass das Recht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt und auch umgesetzt wird". (jk)