Garantie bei „OEM“-Festplatte

Nach einem Defekt wollte ich meine Festplatte reklamieren, doch der Hersteller Seagate verweigert die Garantieleistung: Mein Produkt sei eine „OEM“-Version, die Garantiezeit längst abgelaufen. Darf Seagate das? Und woran erkenne ich denn ein solches OEM-Produkt?

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Nach einem Defekt wollte ich meine Festplatte reklamieren, doch der Hersteller Seagate verweigert die Garantieleistung: Mein Produkt sei eine „OEM“-Version, die Garantiezeit längst abgelaufen. Darf Seagate das? Und woran erkenne ich denn ein solches OEM-Produkt?

Das Garantieversprechen des Herstellers ist immer eine freiwillige Leistung, für welche das Unternehmen – in Ihrem Falle Seagate – die Bedingungen ziemlich frei wählen kann. Längere Garantiefristen oder besondere Leistungen wie der Vorab-Austausch gelten meistens nur für solche Produktversionen, die der Hersteller über autorisierte Distributoren ausdrücklich an den Einzelhandel, also für Endkunden verkauft. Im Geschäft mit „Original Equipment Manufacturers“ – kurz OEMs – verkaufen Hersteller aber bestimmte Produkte auch deutlich billiger, unter anderem weil sie eben keine Kosten für erweiterte Garantieleistungen einkalkulieren müssen. Für die Funktionsfähigkeit einer OEM-Festplatte, die in einem komplett gekauften PC steckt, muss ja der jeweilige PC-Hersteller geradestehen.

Manche Einzelhändler verkaufen auch OEM-Versionen von Produkten, manchmal als „Bulk“- oder „Tray“-Ware bezeichnet. Nach unserer Auffassung müssen sie solche Produkte aber deutlich kennzeichnen. Unscheinbare Hinweise in der Produktbeschreibung übersieht man nämlich leicht, vor allem bei der Schnäppchenjagd via Internet-Preisvergleich – hier sollten Sie gerade bei den billigsten Angeboten genau hinsehen.

Selbstverständlich gilt für Sie als Kunde auch bei OEM-Waren die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten – Ansprüche daraus können Sie aber nur gegenüber dem jeweiligen Händler geltend machen, wobei unseriöse Händler es nach sechs Monaten gerne mit dem Trick versuchen, die Beweislast für die Schadensursache umzukehren. Genau davor kann eine erweiterte Herstellergarantie schützen.

Welche Garantiefrist des Herstellers für eine bestimmte Festplatte hier in Deutschland gilt, können Sie bei Seagate und Western Digital anhand der Seriennummer über die jeweiligen Webseiten herausfinden (siehe c’t-Link). Dasselbe gilt für SSDs von Intel. Falls sich herausstellt, dass Sie ein vom Händler nicht sauber gekennzeichnetes OEM-Produkt erwischt haben, sollten Sie dort reklamieren. Im Versandhandel können Sie zudem von Ihrem 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen.

www.ct.de/1225174 (ciw)