Pirate-Bay-Gründer scheitert vor oberstem schwedischen Gericht

Der oberste Gerichtshof Schweden hat offenbar einen Antrag des verurteilten Pirate-Bay-Mitgründers Peter Sunde abgelehnt, den Prozess gegen ihn neu aufzurollen. Jetzt bleibt dem Piraten noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

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Der oberste schwedische Gerichtshof hat offenbar einen Antrag des verurteilten Pirate-Bay-Mitgründers Peter Sunde abgelehnt, den Prozess gegen ihn neu aufzurollen. Wie Torrentfreak berichtet, begründete Sunde seinen Antrag unter anderem mit einer mangelhaften Beweislage und einer möglichen Voreingenommenheit der verfahrensführenden Kammer. Der Gerichtshof sah dem Bericht zufolge jedoch keinen triftigen Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.

2010 wurden Sunde und Fredrik Nej, ein weiterer Mitgründer der Filesharing-Plattform The Pirate Bay, wegen massiver Urheberrechtsverletzungen zu einer Geldbuße von 46 Millionen Kronen sowie jeweils zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt – Anfang des Jahres hatte das Urteil seine endgültige Bestätigung erhalten.

Das Verfahren gegen den dritten Mitgründer Gottfrid Svartholm Warg war zunächst abgetrennt worden und hatte dann ebenfalls zu einer Verurteilung geführt, die im Oktober 2011 in Abwesenheit Wargs letztinstanzlich bestätigt wurde. Warg wurde im September von Kambodscha nach Schweden abgeschoben und sogleich von den schwedischen Behörden verhaftet.

Insgesamt dürfte Sunde damit alle rechtlichen Mittel in seinem Heimatland ausgeschöpft haben. Laut Torrentfreak setzte er wohl auch keine großen Hoffnungen in seine Eingabe. Eine weitere Option ist aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, an den er und Fredrik Nej sich bereits gewandt haben sollen. (axk)