Internet als Menschenrecht: Kein Verbot in UK für Internetzugang

Ein britisches Berufungsgericht entschied, der Zugang zum Internet sei eine Art Menschenrecht: Es hob ein Urteil auf, das einem Voyeur verbot, einen Computer zu besitzen und auf das Internet zuzugreifen.

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Von
  • Florian Rötzer

Das britische Berufungsgericht in London hat festgestellt, dass der Zugang zum Internet eine Art Menschenrecht ist. Es sei "heutzutage unvernünftig, jemanden zu verbieten, von zu Hause aus auf das Internet zuzugreifen".

Anlass für das Urteil war der Fall eines 55-jährigen Voyeurs. Er war verurteilt worden, weil er mit einer in einer Shampoo-Flasche mit einem Loch versteckten Handykamera ein vierzehnjähriges Mädchen beim Duschen fotografiert hatte. Dummerweise ging der Blitz in der Shampoo-Kamera los, wodurch das Mädchen aufmerksam wurde, das den Mann daraufhin anzeigte. Die Polizei fand auf dem Computer des Beschuldigten Hunderte von Bildern von Kindern.

Der Mann war im Juni verurteilt worden, drei Jahre unter Beaufsichtigung eine gemeinnützige Arbeit zu leisten. Zusätzlich wurde er zu einer "sexual offences prevention order" (SOPO) verurteilt, die ihm verbot, einen Computer zu besitzen, eine Kamera in der Öffentlichkeit zu benutzen und bei der Arbeit in Kontakt mit Kindern zu kommen. Die Polizei erhielt das Recht, zu jeder Zeit seine Wohnung zu durchsuchen. Das Verbot sollte lebenslänglich gelten.

Der Verurteilte legte Berufung ein, weil er damit von der Welt abgeschnitten werde. Die Richter des Berufungsgerichts gaben der Klage statt und stießen sich an der Formulierung, mit der die SOPO verhängt worden war. Der Richter soll zum Verurteilten gesagt haben: "Ich gehe davon aus, dass das Verbot gültig sein wird, bis sie sterben, zumindest ist dies mein Wunsch." Das sei "völlig übertrieben", fanden die Berufungsrichter.

Die Richter kamen zudem zu dem Schluss, dass man niemandem den Internetzugang zu Hause verbieten könne. Die SOPO wurde zurückgenommen und in die Anordnung verwandelt, dass der Voyeur jederzeit der Polizei Einblick in den im Cache gespeicherten Verlauf seiner Internetaktivität gewähren müsse. Juristen gehen davon aus, dass das Urteil weitreichende Folgen haben wird, da Hackern und Cyberkriminellen immer wieder ein vorübergehendes Internetverbot auferlegt wurde. (fr)