ORF scheitert mit Beschwerde gegen Facebook-Verbot

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat eine Beschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt dagegen abgewiesen, diverse Seiten aus dem Sozialen Netzerk entfernen zu müssen.

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Der Österreichische Rundfunk (ORF) muss sich weiterhin von Facebook fernhalten. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat eine Beschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegen eine Entscheidung des Bundeskommunikationssenats vom Februar dieses Jahres abgewiesen, nach der der ORF 39 auf Facebook bereit gestellte Seiten entfernen muss.

Die Medienbehörde beruft sich auf Nach Paragraf 4f Absatz 2 des ORF-Gesetzes, nach dem es dem ORF untersagt sei, "Soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen (eigene Hervorhebung) mit diesen" zu unterhalten, "ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung". Der ORF meint dazu, ihm sei lediglich verboten, soziale Netzwerke zu betreiben und dies durch Kooperationen zu umgehen. Die Medienbehörde hingegen meint, dass bereits die bloße Verlinkung eine Art der Kooperation darstelle; dies müsse umso mehr für Seiten in einem sozialen Netzwerk gelten.

Derartige Online-Angebote seien aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorzubehalten, ergänzte der Verwaltungsgerichtshof. Er meint, unter einer "sonstigen Kooperation" mit sozialen Netzwerken sei jede Form des Zusammenwirkens des ORF mit diesen zu verstehen, die einen ähnlichen Effekt hätten, als wenn der Rundfunk selbst ein Netzwerk betriebe. Auch angesichts der weltweit mehr als 800 Millionen Facebook-Nutzer und der Interaktionsmöglichkeiten in dem Sozialen Netzwerk wie "Pinnwände" böten sich dem ORF aber dort über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende "Formen der digitalen Kommunikation".

Das gesetzliche Verbot dürfe auch nicht dadurch umgangen werden, dass – vom ORF geduldet – von Auftragsproduzenten oder von ORF-Mitarbeitern Facebook-Seiten bereitgestellt oder administriert werden, die beim Durchschnittsbetrachter den Eindruck einer ORF-eigenen Facebook-Präsenz erwecken. Bereits seit 2010 ist der ORF im Internet rechtlich stark eingeschränkt. Prominentestes Opfer war die IT-Website futureZone, die abgeschafft werden musste und an eine Tochergesellschaft der Tageszeitung Kurier überging. (anw)