Streit um rechtliche Abhilfe gegen Telefon-Abzocke dauert an

Wirtschaftsverbände und Verbraucherschützer lagen bei einer Anhörung im Bundestag über Kreuz, was die Notwendigkeit von Tarifansagen oder Preisobergrenzen im Festnetz und Mobilfunk anbelangt.

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Wirtschaftsverbände und Verbraucherschützer lagen bei einer Anhörung im Bundestag zur geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) über Kreuz, was die Notwendigkeit eines besseren Kundenschutzes anbelangt. So forderte Michael Bobrowski vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) erneut, die im Regierungsentwurf vorgesehenen Vorschrift zur Preisansage auf "Call by Call"-Verbindungen auszudehnen. Es sei in jüngster Zeit verstärkt zu Beschwerden über kurzfristige Taktänderungen einzelner Anbieter gekommen, wobei etwa plötzlich von 60 auf 300 Sekunden umgestellt werde. Gerade bei kurzen Anrufen könnten dabei "vergleichsweise erhebliche Beträge auflaufen". Die Kontrollfunktion der Ansage sei zudem in diesem Bereich aufgrund sich rasch ändernder Tarife "außerordentlich wichtig".

Arcor-Chef Harald Stöber verwies im Namen des Branchenverbands VATM dagegen darauf, dass der durch Call by Call durchschnittlich pro Teilnehmer generierte Monatsumsatz bei 2,95 Euro liege. Die Ansagepflicht wäre daher unverhältnismäßig und würde "zu große Hürden" für die Telekommunikationsanbieter aufbauen. Unbeliebt bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Telefonmehrwertdiensteanbieter (FST) machte sich Bobrowski zudem mit seinem Wunsch, Sperrmöglichkeiten für bestimmte Rufnummerngassen gerade im Mobilfunk aufgrund dort gängiger teurer Kurzwahlnummern zu schaffen – besonders im Interesse auch des Jugendschutzes. Der FST lehnt solche Behinderungen von Mehrwertdiensten auf dem Handy entschieden ab.

Einig waren sich alle Seiten, dass im Prinzip eine neutrale Regulierung für Anbieter im Festnetz und im Mobilfunk geschaffen werden sollte. Generell sei der Schwerpunkt dabei auf den Aspekt der "Preistransparenz" zu setzen, erläuterte Bobrowski, der auch belästigende Telefonwerbung als Ordnungswidrigkeit bestraft wissen will. Obergrenzen für bestimmte Tarife seien dagegen nur die zweite Wahl als Schutzmaßnahme. Im Detail stritten sich die Interessensvertreter aber doch über die Preisgrenze für Mehrwertdienste. Der vzbv drängt hier auf einen Euro pro Minute. Claudia Kalenberg vom FST stellte die Notwendigkeit einer Festsetzung dagegen gänzlich in Frage, "da wir ja bereits die Preisansage haben". Sollte der Gesetzgeber trotzdem eine Höchstgrenze für nötig erachten, dürfe diese nicht unter drei Euro pro Minute im Fest- und Mobilnetz liegen.

Auch für den Telekommunikationsexperten des Branchenverbands Bitkom, Volker Kitz, kommen allein die drei Euro in Frage. Dabei hätten die Anforderungen des Mobilfunks als Richtschnur zu gelten, da die Anbieter dort ihre Ausgaben für Lizenzen wieder hereinholen müssten. Auch bei der Preisanzeige würde seiner Ansicht nach eine höhere Grenze von drei Euro das Verfahren "entschlacken". Andernfalls würde die erforderliche Bestätigungs-SMS "inflationär" und ihr Warncharakter ginge verloren. Kitz empfahl den Politikern einen Vergleich mit anderen Rechtsbereichen, um zu entscheiden, ob die vorgeschlagenen Kundenschutzvorkehrungen tatsächlich gerechtfertigt seien. Man würde beim Kauf eines Burgers schließlich auch nicht gefragt, ob man ihn wirklich haben wolle. Auch erhalte ein Junk-Food-Liebhaber Mitte des Monats keinen Brief mit dem Hinweis, schon 20 Euro für Burger ausgegeben zu haben.

Laut Vertretern der Bundesregierung sind die Regelungen zum Verbraucherschutz aber bereits wirtschaftsfreundlicher ausgestaltet worden. So müssten die Betreiber Warnhinweise bei Premium- und Auskunftsdiensten etwa erst ab einem Preis von zwei Euro pro Minute schalten, während zur rot-grünen Regierungszeit diese Auflage schon bei einem Euro greifen sollte. Preisansagen bei "Call by Call"-Anrufen sind generell ebenso nicht mehr vorgesehen wie eine Pflicht zum Führen von Einzelverbindungsnachweisen oder zur Einrichtung von Sperren für bestimmte Nummern im Mobilfunk. (Stefan Krempl) / (jk)