NRW will neun Millionen Euro für Handy-Störsender in Gefängnissen ausgeben

In jedem der rund 18.000 Hafträume der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten soll künftig eine technische Vorrichtung zur Unterbindung von illegalen Handytelefonaten installiert werden. Kostenpunkt pro Zelle: 500 Euro

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die geplante Ausstattung der 37 nordrhein-westfälischen Gefängnisse mit Handy-Störsendern wird das Land voraussichtlich neun Millionen Euro kosten. Die 18.000 Hafträume der Justizvollzugsanstalten müssten einzeln mit den Störanlagen ausgestattet werden, sagte am Freitag in Düsseldorf der Sprecher des Justizministeriums, Ulrich Hermanski, und bestätigte damit einen Bericht im Bielefelder Westfalen-Blatt. Pro Raum rechne man mit Kosten von etwa 500 Euro. Das Land will damit die illegale Benutzung von Mobiltelefonen in Gefängnissen unterbinden. Der entsprechende Gesetzentwurf werde derzeit vorbereitet und solle im Verlauf des Jahres dem Kabinett vorgelegt werden, sagte Hermanski.

Den Gefangenen ist das Benutzen von Mobiltelefonen im Gefängnis verboten. Nach Erkenntnissen der Polizei besteht die Gefahr, dass Häftlinge aus der Zelle heraus Straftaten – zum Beispiel beim Drogenhandel – vorbereiten oder auch Fluchthelfer informieren. "Mobiltelefone stellen eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in Gefängnissen dar", sagte Hermanski. Die Überwachung des Handy-Verbots sei aber schwierig. Die Geräte würden immer kleiner und leistungsfähiger. "Geortet werden können sie nur, wenn sie auch eingeschaltet sind." Im vergangenen Jahr seien im geschlossenen Vollzug rund 200 Handys sichergestellt worden.

Die Störung von Funkwellen ist zurzeit in Deutschland noch grundsätzlich untersagt, seit der Föderalismusreform dürfen Länder aber selbst Ausnahmen beschließen. Eine solche plant auch Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP), der dazu ein eigenes Justizvollzugsmobilfunkverhinderungsgesetz vorlegen will. Der IT-Branchenverband Bitkom weist hingegen regelmäßig darauf hin, dass der Einsatz von technischen Geräten zur Störung von Frequenzen auf dem Gelände von Justizvollzugsanstalten zahlreiche unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringe. So könnten die Störsender räumlich schlecht begrenzt werden und würden auch den Handy-Empfang in der Umgebung stören. (pmz)