Rote Karte für Rotes Kreuz in Gewalt-Videospielen

Das Rote Kreuz wehrt sich gegen die Verwendung seines Schutzzeichens vor allem in Videospiel-Shootern. Die rechtliche Grundlage dabei ist eindeutig.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Ein wesentliches Element von Videospiel-Shootern ist die Möglichkeit, Spielfiguren über in der Gegend verstreute Erste-Hilfe-Koffer – so genannte Med-Kits oder Health-Packs – neue Lebensenergie einzuhauchen, damit das Eliminieren virtueller Gegner auch dann weiter gehen kann, wenn der eigene Held mal selbst getroffen oder anderweitig verletzt wurde. Viele Spieleentwickler verwenden dabei das international bekannte Zeichen für medizinische Hilfe: Ein rotes Kreuz auf weißem Grund.

Allerdings dürfte damit bald Schluss sei, denn die Internationale Rotkreuz-Bewegung wehrt sich inzwischen – unspektakulär aber doch eindringlich – dagegen, dass ihr Schutzzeichen weiter in Videospielen verwendet wird, die gegen die Prinzipien der Organisation verstoßen: Menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Vorsätze, die Ego-Shooter wohl kaum erfüllen.

Initiator des Aufbegehrens war das kanadische Rote Kreuz, das bereits Ende Januar in einem Schreiben (PDF-Datei) an die Rechtsvertreter mehrerer Videospiele-Produzenten darauf hinwies, dass eine Verwendung des Schutzzeichen ohne Zustimmung des Roten Kreuzes generell verboten ist. Grundlage dazu bildet das 1. Genfer Abkommen von 1949 zur "Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde".

Danach dürfen in Kanada ausschließlich die Sanitätstrupps der kanadischen Streitkräfte sowie die kanadische Rotkreuz-Bewegung das Schutzzeichen verwenden. Der mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragte Anwalt David Pratt erläutert in dem Brief zudem, dass die Nutzung auch nach dem kanadischen Markenrecht verboten ist. Die Crux an der Sache sei, dass nicht nur fortwährend gegen geltendes Recht verstoßen werde, sondern dass zudem der Eindruck entstehe, das Rote-Kreuz-Symbol sei "öffentliches Eigentum", das von jedem frei und sogar für kommerzielle Zwecke genutzt werden könne, schreibt Pratt.

Man sei sich im klaren darüber, dass man die bisher begangenen Rechtsverletzungen nicht mehr rückgängig machen könne und werde diese – unter anderem aus Kostengründen – auch nicht weiter verfolgen. Künftige Verstöße gegen die eindeutige nationale und internationale Rechtslage müssten jedoch unterbleiben. Zudem schlägt Pratt eine umfassende Aufklärungskampagne zu den Zielen des Roten Kreuzes und den Regelungen zum Schutz des Rote-Kreuz-Symbols vor. (pmz)