Stichtag: Versicherungswechsel bis zum 30. November möglich
Noch bis zum 30. November können Autobesitzer die Versicherung wechseln. Viele Versicherungen locken mit niedrigen Angeboten. Doch der Beitrag ist nicht alles
- rhi
Noch bis zum 30. November 2012 können Autobesitzer ihre Kfz-Versicherung wechseln. In jedem Fall sollte die alte Versicherung erst dann gekündigt werden, wenn der neue Vertrag schon steht. Denn in der Haftpflicht darf niemand abgelehnt werden, im Bereich Teil- oder Vollkasko dagegen sehr wohl. Auch wenn durch den Kampf der Versicherer um Kunden dieses Phänomen seltener geworden ist, sollten sich gerade Autofahrer, die Versicherer zu den Risikogruppen zählen, nicht blind darauf verlassen, dass der neue Versicherer automatisch auch eine Kaskoversicherung anbietet. Um etwaige Laufzeitüberschneidungen zu vermeiden, kann der neue Vertrag vordatiert werden. Ein Sonderkündigungsrecht zu jedem Zeitpunkt besteht unter anderem bei Erhöhung der Prämien, Fahrzeugwechsel oder einem Schadenfall.
Wie so oft lohnt auch bei vermeintlich besonders günstigen Versicherungen ein Blick ins Kleingedruckte. So schreibt der Gesetzgeber bei Personenschäden nur eine Mindestsumme von 7,5 Millionen Euro vor. Das scheint zunächst recht großzügig bemessen, doch dieses Summe ist schnell aufgebraucht, wenn beispielsweise eine lebenslange Rente fällig wird. Einen Rabattretter, der nach einem Unfall die Einstufung konstant hält, bieten viele Versicherer gegen Aufpreis. Bei guten Versicherungen sind beim Schutz vor Wildschäden auch Marderbisse enthalten.
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Bis zum 30. November kann die Kfz-Versicherung gewechselt werden.
Potential zum Sparen bieten Mallorca-Police und Selbstbeteiligung. Wer in der Teil- und Vollkasko bei einem Schaden beispielsweise jeweils 300 Euro selbst trägt, kann den Versicherungsbeitrag ordentlich senken. Die Mallorca-Police bietet einen erweiterten Haftpflichtschutz bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland. Wer im Urlaub aber ohnehin nur das eigene Auto nutzt, kann sich den Aufpreis dafür sparen. (imp)