Canon erzielt vor US-Gericht Teilsieg gegen Nano-Proprietary

Der Nanotechnik-Spezialist konnte sich mit seinen Ansprüchen auf weitere Schadensersatzleistungen nicht durchsetzen. Das gleiche Gericht hatte zuvor entschieden, Canon verletze ein Patentlizenzierungsabkommen mit Nano-Proprietary.

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Ein texanisches Bundesgericht hat die Klage des Nanotechnik-Spezialisten Nano-Proprietary gegen Canon USA wegen angeblichen Betrugs abgewiesen. Der Kontrahent habe somit keine weitergehenden Schadensersatzansprüche gegen Canon, teilt das Unternehmen mit. Nun will Canon eine Entscheidung des gleichen Gerichts vom Februar anfechten, laut dem das Unternehmen ein Patentlizenzierungsabkommen mit Nano-Proprietary verletzt hat, das bisherige Abkommen zwischen beiden Unternehmen nun ungültig sei und der Kontrahent die bereits gezahlten 5,5 Millionen US-Dollar behalten darf.

In dem Verfahren ging es um eine Technik, bei der Canon in einem Joint Venture mit Toshiba Bildschirme aus Nanoröhren herstellen wollte. Auf diese Technik hält Nano-Proprietary Patente. Eine Lizenz dafür hatte Canon bereits 1999 erworben. Da die gemeinsam mit Toshiba gegründete Fernsehfirma aber kein Tochterunternehmen von Canon sei und nach Ansicht der Patentinhaber deshalb die Nanoröhrchen-Technik nicht ohne Weiteres benutzen dürfe, ging Nano-Proprietary im Jahr 2005 vor Gericht.

Der Nanotechnik-Spezialist zeigte sich in einer Mitteilung enttäuscht über das Urteil, tröstet sich aber mit der früheren Entscheidung des Gerichts, mit dem es nach eigener Meinung den größeren Teilsieg errungen habe. Canon habe während des Verfahrens angedeutet, mit der Entwicklung von SED TV fortzufahren. Nano-Proprietary zeigt sich nun für eine weitere Zusammenarbeit bereit. Allerdings beruhe nur ein geringer Teil der Umsatzprognose für das laufende Geschäftsjahr auf mögliche Geschäfte im Bereich Fernsehtechnik. (anw)