Business-Knigge, Teil X: Die Weihnachtsfeier

Jetzt geht es wieder los: Kunden und auch die eigene Firma laden zum gemütlichen Jahresausklang ein. Doch auch in fröhlicher Atmosphäre gilt es bestimmte Regeln zu beachten.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Für viele ist die Weihnachtsfeier nur eine lästige Pflicht. Andere lieben die gelöste Atmosphäre und das beinahe schon private Zusammensein mit Kunden und Kollegen. Doch Vorsicht: wer sich seine Langeweile zu sehr raushängen lässt oder beim Feiern übertreibt, kann seiner Karriere schaden. Deshalb lautet die wichtigste Regel: Vergessen Sie niemals, dass es eine berufliche Veranstaltung ist.

Das bedeutet: Chef, Kollegen oder Kunde beobachten und registrieren genau, was Sie tun und wie Sie sich benehmen. Und während der Kater nach einer privaten Feier eben auch privat bleibt, nehmen Sie Ihren Auftritt von der Firmen- oder Kundenveranstaltung am nächsten Tag quasi mit ins Büro. Weihnachtsfeiern können langfristige Nebenwirkungen haben.

Selbst wenn Kunde oder Chef betonen, dass es bei der Feier darum geht, sich endlich mal näher kennenzulernen und gemeinsam zu feiern, sollten Sie beides lieber bleiben lassen. Ihre Lebensgeschichte oder Ihre Probleme dürfen Sie wirklich nur vor guten Freunden ausbreiten. Arbeitskollegen oder Kunden hören unter Umständen auch interessiert zu, aber wenn Sie Pech haben, werden diese Informationen schon bald gegen Sie verwendet. Wenn Sie Privates berichten wollen, dann beschränken Sie sich auf ein paar harmlose Anekdoten. Die Kunst ist, ein interessanter Gesprächspartner zu sein, ohne zuviel von sich preiszugeben.

Das gelingt Ihnen übrigens am Besten, wenn Sie nicht zu tief in den Glühweinbecher schauen. Kontrollverlust bei Kunden- oder Firmenveranstaltungen ist nicht besonders schön und macht Sie zum Tagesgespräch in der Firma. Wenn Sie Pech haben, verlieren Sie nicht nur den Respekt der nüchtern gebliebenen Kollegen, sondern schlimmstenfalls auch Ihren Job. Denn Alkoholmissbrauch kann durchaus auch arbeitsrechtliche Folgen haben.

Nutzen Sie die Gelegenheit lieber zum Netzwerken. Denn auf der Weihnachtsfeier brauchen Sie nicht erst bei der Assistentin um einen Termin zu bitten, um mit dem Vorstand ins Gespräch zu kommen. Stellen Sie sich wie zufällig hinter – oder besser noch – vor den Chef in die Buffetschlange und nutzen Sie die Wartezeit für einen Plausch. Es sollte aber Small-Talk und nicht eine grundsätzliche Arbeitsthematik sein. Wenn Sie mit dem Boss erst mal warm geworden sind, können Sie noch immer fragen, ob er denn in den nächsten Tagen mal Zeit für ein kurzes berufliches Treffen mit Ihnen hat.

Netzwerken bedeutet aber nicht Flirten. Auch wenn ein Großteil der Arbeitnehmer nicht abgeneigt wäre, einem Kollegen oder einer Kollegin bei der Party an die Wäsche zu gehen, sollte man es doch lieber bei der entsprechenden Phantasie belassen. Denn ein heißer Flirt auf einer Betriebsfeier ist genauso fatal wie ein Alkoholabsturz: sie werden zum Gesprächsthema und kriegen von den Tratschtanten der Firma einen Ruf verpasst, den Sie nur schwer wieder loswerden. Schlimmstenfalls nimmt Sie einfach keiner mehr ernst, auch nicht der Chef.

Selbstverständlich verbietet es sich, auf der Weihnachtsfeier mit Kollegen über die anderen Anwesenden abzulästern oder gar Internas auszuplaudern. Daran können die sich am nächsten Tag nämlich auch noch erinnern und können die Informationen auch benutzen. Bleiben Sie lieber nüchtern, charmant und unverbindlich. Dann überstehen Sie die Weihnachtsfeier garantiert ohne körperlichem und beruflichem Kater. (gs)

Bisher in der Reihe Business-Knigge veröffentlichte Beiträge:
Teil I: Wie Ihr Geschäftsessen ein echter Erfolg wird
Teil II: Wie Sie als Gast das Geschäftsessen erfolgreich überstehen
Teil III: Die Macht des ersten Eindrucks
Teil IV: Haltung bewahren
Teil V: Kleider machen Leute
Teil VI: Worauf man bei der Vorstellung achten muss
Teil VII: Gutes Benehmen bei Facebook
Teil VIII: Dresscode für heiße Tage
Teil IX: Das Vorstellungsgespräch
Teil X: Die Weihnachtsfeier
Teil XI: Geschenke, wer kriegt was? (masi)