EU-Kommission will noch mehr Probleme lösen
Das Internet-Portal der EU-Kommission, SOLVIT, hilft Bürgern und Unternehmen bei Problemen mit der falschen Umsetzung von EU-Recht in den Mitgliedsstaaten. Leider ist das zu wenig bekannt, meint die Kommission.
Die EU-Mitgliedsländer sollen nach Ansicht der EU-Kommission mehr für das EU-Online-Angebot SOLVIT werben. Das vor fünf Jahren geschaffene Portal biete Bürgern und Unternehmen kostenlos schnelle und wirksame Lösungen, wenn nationale Verwaltungen EU-Recht nicht richtig umsetzen, teilte die Kommission am heutigen Montag in Brüssel mit. Die durchschnittliche Erfolgsquote der EU-Problemlöser lag im Jahr 2006 bei 82 Prozent. Dennoch werde "das volle Potenzial" des Angebots noch nicht ausgeschöpft, weil es insbesondere in großen Ländern wie Frankreich oder Deutschland nicht bekannt genug sei.
"SOLVIT ist ein hervorragendes Beispiel für die EU und die Mitgliedsstaaten, wenn es um die Lieferung konkreter Ergebnisse für die Bürger und die Unternehmen geht. Dabei handelt es sich um ein schnelles, kostenloses und informelles Konzept, das die im Binnenmarkt entstehenden Probleme wirklich löst. Nun müssen wir SOLVIT so weiter entwickeln, dass noch mehr Menschen von diesem innovativen Dienst profitieren können", erklärte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy.
Im vergangenen Jahr bearbeitete SOLVIT EU-weit lediglich 467 Fälle. Doch könnten nach Meinung der Kommission noch mehr Probleme gelöst werden. Die stagnierende Fallzahl sei neben der fehlenden Werbetätigkeit auf nationaler Ebene auch auf Personalmangel zurückzuführen. So seien in den vier EU-Ländern mit der höchsten Bevölkerungszahl (Deutschland, Vereinigtes Königreich, Frankreich und Italien) relativ wenig Fälle eingereicht worden. In dreien dieser Länder verfüge das SOLVIT-Zentrum zudem über zu wenig Personal.
Die deutsche SOLVIT-Stelle, die im Bundeswirtschaftsministerium sitzt, half im vergangenen Jahr etwa einem britischen Friseur, der einen Salon in Deutschland eröffnen wollte. Die Stelle wies die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich darauf hin, dass der Mann mit bereits zehn Jahren Berufserfahrung entgegen der IHK-Einschätzung die richtigen, EU-weit anzuerkennenden Papiere besaß. Das Problem des Friseurs sei innerhalb einer Woche gelöst worden. Die Probleme mit der falschen Umsetzung von Binnenmarktvorschriften – etwa bei Aufenthaltsstatus oder auch Mehrwertsteuerrückerstattung – werden nach den Angaben in fast drei Viertel der Fälle innerhalb einer Frist von zehn Wochen gelöst. (vbr)