Strafantrag gegen Gravenreuth wegen Explorer-Abmahnungen

Gegen den Anwalt Rechtsanwalt von Gravenreuth stellte der Berliner Provider speedlink Strafantrag wegen des Verdachts auf versuchten Betrug.

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Von
  • Holger Bleich

Der Streit um die "Explorer"-Abmahnwelle geht in eine neue Runde: Gegen den Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth stellte nun speedlink, ein bundesweit agierender Berliner Internet-Provider, Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft München. Im Antrag verdächtigt speedlink den Anwalt des versuchten Betrugs, weil dieser "eine Abmahnwelle wegen angeblicher Verletzung der Rechte an der Bezeichnung 'Explorer'" betreibe und bei der Berechnung der Rechtanwaltsgebühren einen überhöhten Streitwert zugrunde gelegt hätte.

speedlink fordert auf seiner Hompepage außerdem alle "Explorer"-Abmahnopfer auf, die entsprechenden Schreiben an die Staatsanwaltschaft zu faxen. So möchte der Provider nachweisen, dass von Gravenreuth tatsächlich in Serie abmahnt und folglich überhöhte Gebühren einfordert. speedlink-Geschäftsführer Dietrich von Hase spricht von "möglicherweise hunderten Fällen". Er wundert sich, dass die großen Site-Betreiber nur selten Abmahungen erhalten würden. "Suchen Sie zum Beispiel mal in der Shareware-Sammlung von t-online nach dem Begriff 'Explorer'. Da werden Sie schnell fündig. Warum werden die nicht abgemahnt?"

Im Gespräch mit c't zeigte sich von Gravenreuth gelassen. Der Vorwurf, er würde nur gegen die "Kleinen" vorgehen, die lieber zahlen, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen, ficht ihn nicht an: "Microsoft, die wir ja zum Beispiel ebenfalls abgemahnt haben, ist nun so klein auch wieder nicht", antwortet Gravenreuth. Seine Gebühren hält er für gerechtfertigt, schließlich müsse er "ja jeden Einzelfall überprüfen".

Mit den Anfeindungen könne er gut leben. "Ich bekomme fast 90 Prozent der Strafanträge gegen mich nicht mal mehr mit". Im Fall von speedlink sieht er sich absolut im Recht. "Und wenn sich die Sache verlaufen hat, kann ich ja Gegenstrafantrag wegen falscher Verdächtigungen stellen". (hob)