Bundestag streitet übers geplante Leistungsschutzrecht

Die Regierungsfraktionen und die Opposition lieferten sich zu nachtschlafender Stunde einen heftigen Schlagabtausch über das Gesetz für eine bessere Stellung von Presseverlegern im Internet. Die Kritik von Experten an dem Vorhaben verschärft sich.

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Vertreter der Regierungsfraktionen und der Opposition lieferten sich am Donnerstag zu nachtschlafender Stunde im Bundestag einen Schlagabtausch über den Regierungsentwurf für ein neues Leistungsschutzrecht.

Das Leistungsschutzrecht soll das Verhältnis zwischen den Internet-Inhalten der Verlage und den Betreibern von Suchmaschinen wie Google regulieren. Sollte der Entwurf wie von der Regierung geplant Gesetz werden, gibt es den Verlagen "das ausschließliche Recht, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen". Damit könnten die Verlage etwa auch für die Veröffentlichung kurzer Auszüge ihrer Inhalte auf Suchmaschinen und News-Aggregatoren wie Google News Lizenzgebühren verlangen. Viele Kritiker befürchten allerdings auch, dass beispielsweise private Blogger betroffen seien, schon Verlinkung unter das Gesetz falle und eine neue Abmahnwelle drohe.

Es gehe nur darum, Presseerzeugnisse im Netz vor gewerblichen Zugriffen durch Suchmaschinen und entsprechend arbeitende Dienste zu schützen, konstatierte Max Stadler, FDP-Staatssekretär im Bundesjustizministerium, bei der mehrfach verschobenen 1. Lesung des Gesetzentwurfs eine Stunde vor Mitternacht. Die betroffenen Anbieter müssten auf Anforderung der Verleger solche Nutzungen unterlassen oder Lizenzgebühren vereinbaren. Diese "schlanke und ausgewogene Fassung" biete eine sehr gute Grundlage für die Debatte, "für die wir den Schutz der Dunkelheit nicht gebraucht hätten".

Ansgar Heveling von der CDU/CSU-Fraktion interpretierte das Anliegen eher weitläufig: "Es geht um die Frage, wie dereguliert der Wirtschaftsraum Internet sein soll." Der Christdemokrat fühlte sich an die Diskussion um die Finanzmärkte erinnert. Seiner Ansicht nach darf auch im "Freiheitsraum" des Internets nicht das Recht des Stärkeren vorherrschen. Vielmehr müsse ein "sorgsamer Interessenausgleich" herbeigeführt werden, was der Entwurf prinzipiell leiste.

Der Schutzbereich sei sehr klar definiert und begrenzt, sprach sich auch Hevelings Fraktionskollege Thomas Silberhorn für den Vorstoß aus. Wenn etwa bei der Definition gewerblicher Nutzungen doch noch Abgrenzungsschwierigkeiten bestünden, "müssen wir das besprechen". Für überlegenswert hält es der CSU-Politiker, ob Vergütungen für die Inanspruchnahme der Verlegerleistungen über eine Verwertungsgesellschaft eingezogen und verteilt werden sollten. Sicher ist sich Silberhorn, dass das dem Urheberrecht verwandte Schutzrecht international schnell Nachahmer fände, wenn es in Deutschland funktioniert.

Skeptisch äußerte sich auf Koalitionsseite allein Jimmy Schulz. Der FDP-Netzpolitiker plädierte dafür, das "Gentlemen's Agreement" robot.txt zusätzlich rechtlich abzusichern. Die Datei signalisiert den Crawlern von Suchmaschinen unter anderem, ob sie auf Webinhalte zugreifen dürfen oder nicht. Mit dieser für alle geltenden technischen Lösung würde auch der Koalitionsvertrag umgesetzt, befand Schulz. Dieser verlangt, dass Presseverleger im Internet nicht schlechter gestellt werden sollen als andere Anbieter.

Der SPD-Medienpolitiker Martin Dörmann lehnte den Entwurf als kontraproduktiv ab. Es sei zwar nicht hinzunehmen, wenn einzelne Portale geschützte Artikel selbst vermarkteten. Die Koalition wolle aber Suchmaschinen entgeltpflichtig machen, wenn sie verlinken. Damit könnten diese ihre wichtige Wegweiserfunktion im Internet, die auf eigener Leistung beruhe, schlechter erfüllen. Als Irrsinn kanzelte der SPD-Netzexperte Lars Klingbeil die Initiative ab. Sie gefährde die Kreativität und den Innovationscharakter des Internets und streue Unsicherheit.

"Denkbar schlampig formuliert", rügte die Linke Petra Sitte die Vorlage. Niemand wisse, wie der Schutzgegenstand aussehe und wer zahlen solle. Abmahnanwälte rieben sich schon die Hände. Führende Urheberrechtler seien gegen das Vorhaben. "Hören Sie auf die schlauen Menschen, überwinden Sie die Angst vor der 'Bild'-Zeitung und ziehen Sie dieses Leistungsschutzrecht zurück", appellierte Sitte an die Regierung. Auch wenn beide Seiten so täten, als wären sie für Gemeinwohl, Demokratie und Weltfrieden unverzichtbar, stritten sie sich doch nur um fette Profite. Ähnlich bezeichnete die grüne Medienexpertin Tabea Rößner den Entwurf als halbherzig und halbgar. Er sei rückwärts gewandt und sollte daher besser nie zur Abstimmung kommen.

Die öffentliche Diskussion über die Initiative, die nun in den Ausschüssen und bei einer Anhörung weiter beraten werden soll, wird derweil von einer Studie des Berliner Instituts für Strategieentwicklung (IFSE) bereichert. Laut einer dafür in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage vom Frühjahr sind 44 Prozent der Internetnutzer zwischen 14 und 69 Jahren gegen das neue Leistungsschutzrecht. 17 Prozent waren dafür, 39 Prozent hatten zu dem Thema keine Meinung.

Laut der Analyse hat sich die Regierung auf einen unglücklichen Pfad begeben. Sie versuche, in einem marktwirtschaftlichen Konflikt Partei zu ergreifen. Dabei laufe sie Gefahr, die Klärung wichtiger gesellschaftlicher Anliegen "auf Kosten der Internetnutzer in die Zukunft zu verlagern".

Das geplante Schutzrecht biete keinen zusätzlichen Schutz für Journalisten, sondern generiere ihren Arbeitgebern im besten Fall kurzfristig zusätzliche Einnahmen, heißt es weiter. Auf lange Sicht werde es Verlagen nicht helfen, in der digitalen Welt zu überleben. Eine bereits ins Gespräch gebrachte Indexierungspflicht dann kostenpflichtiger Verlagsinhalte für Suchmaschinen sei nur schwer vorstellbar, wenn Google und Co. nicht zahlen wollten und Presseinhalte aus ihren Verzeichnissen entfernten. Allenfalls sei denkbar, dass die Herausgeber auf das mobile Internet schielten. Dort verwendeten immer mehr Menschen zum Nachrichtenkonsum spezielle Apps wie Flipboard, die beim Anzeigen von Snippets wohl lizenzpflichtig würden.

Zu Wort meldeten sich auch die Nachwuchsorganisationen der Parteien. Junge Union, Jusos, Grüne Jugend, Junge Liberale und Junge Piraten erklärten gemeinsam, dass sie das im Raum stehende Schutzrecht ablehnten, da es einen Eingriff in die Freiheit des Netzes darstelle. Die Linksjugend ist ähnlicher Ansicht, musste aufgrund des Widerstands der Jungen Union und der Jungen Liberalen aber bei der gemeinsamen Aktion außen vor bleiben.

Die Präsidenten der Verlegerverbände BDZV und VDZ, Helmut Heinen und Hubert Burda, haben unterdessen ihre Sorge über die laufende Kampagne Googles zur "Netzverteidigung" in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten ausgedrückt. Die von dem Suchmaschinenkonzern getroffenen Aussagen seien irreführend und unbegründet, ist darin nachzulesen. Von den Verlagen gehe keine Gefahr aus. Jeder müsse dagegen wissen, dass Google noch zu viel mehr im Stande sei und sich im Gegensatz zur deutschen Presse nicht der Wahrheit verpflichtet fühle. (jk)