Kritik an Datenschutz bei Krankenkassen
Datenschutzbeauftragte kritisieren Krankenkassen, die allen Zweigstellen den Zugriff auf die Gesundheitsdaten aller Versicherten ermöglichen.
Die Datenschutzbeauftragten von acht Bundesländern kritisieren in scharfer Form Krankenkassen, die allen Zweigstellen den Zugriff auf die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten ermöglichen. Viele Kassen seien trotz langjähriger Forderungen bis heute nicht von dieser Verfahrensweise abgerückt. Nun habe auch der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) entschieden, dass Zugriffe in jedem Fall von jeder Geschäftsstelle aus möglich sein müssten.
Die Haltung der Krankenkassen finden die Datenschützer "sehr befremdlich", da im Vorfeld der Gesundheitsreform 2000 über eine datenschutzgerechte Regelung bereits Konsens bestanden habe. Damit drohe der Sozialdatenschutz für Krankenkassenmitglieder zur Farce zu werden. Dem Missbrauch der Sozialdaten werde Tür und Tor geöffnet, denn es sei nicht auszuschließen, dass auf sie für fremde oder gar private Zwecke zugegriffen werde. Der AOK-Bundesverband respektiere nicht einmal den ausdrücklichen Wunsch von Kassenmitgliedern, den Datenzugriff zu beschränken.
"Wer seinen allumfassenden Datenzugriff mit Serviceorientierung begründet, hat nicht verstanden, dass Grundbedingung eines medizinischen Dienstleistungsunternehmens Vertrauen ist", erklärten dazu die Datenschutzbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Nun müsse der Gesetzgeber ein Machtwort sprechen, nachdem sich die Kassen sechs Jahre lang allen konstruktiven Vorschlägen der Datenschutzbeauftragten verweigert hätten. (nl)