Kim Dotcom darf Neuseelands Geheimdienst verklagen

Der neuseeländische High Court hat Kim Dotcom gestattet, juristisch gegen den Geheimdienst und die illegalen Abhöraktionen vorzugehen. Außerdem müsse offengelegt werden, an wen die gesammelten Informationen gegangen sind, auch im Ausland.

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Der Betreiber von Megaupload, Kim Dotcom, darf in Neuseeland den Geheimdienst verklagen. Das hat die Vorsitzende des High Court am heutigen Donnerstag entschieden, berichtet der New Zealand Herald. Hintergrund sind die illegale Überwachungen seines Anwesens, vor der Razzia Anfang des Jahres. Der Geheimdienst GCSB (Government Communications Security Bureau) sei außerdem dazu verpflichtet worden, alle Stellen zu benennen, an die die dabei gesammelten Informationen geflossen sind. Eingeschlossen seien die Mitgliedsstaaten des Echelon-Netzwerks, also auch beteiligte US-Behörden.

Im Anschluss an die Entscheidung des Gerichts erklärte Dotcoms Anwalt, dass sein Mandant nun wegen der illegalen Abhöraktionen Schadensersatz einklagen will. Auf diese Ankündigung reagierte der neuseeländische Opositionspolitiker Winston Peters laut dpa mit Kritik an der Regierung. Diese Klage dürfte sein Land teuer zu stehen kommen, meinte er, denn dabei gehe es "womöglich um mehrere hundert Millionen Dollar."

Ende September hatte der neuseeländische Premier John Key öffentlich eingestanden, dass Kim Dotcom illegal abgehört worden war. Wenige Tage später hatte er sich dafür auch direkt bei Dotcom entschuldigt. Über das Vorgehen des Geheimdienstes zeigte er sich empört. (mho)