Kostspielige Vereinbarung ersetzt den Schultrojaner

Lehrer dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken künftig auch digital vervielfältigen und Schülern im Unterricht zugänglich machen. Maximal 20 Seiten können eingescannt werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 125 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Lehrer dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken künftig auch digital vervielfältigen und Schülern im Unterricht zugänglich machen. Darauf haben sich die Kultusminister der Länder auf ihrer Konferenz am Donnerstag in Bonn mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst und VG Musikedition geeinigt. Zur Veranschaulichung des Unterrichts dürfen demnach 10 Prozent von Druckwerken, die nach 2004 erscheinen sind, beziehungsweise maximal 20 Seiten eingescannt werden.

Bisher bestand allein ein "Gesamtvertrag" für den analogen Bereich, der bis 2014 gilt. Er legt eine pauschale Vergütung für das Kopieren von Lehrmaterialien an Schulen fest. Für das Jahr 2011 etwa hatten die Vertragspartner festgelegt, dass die entsprechenden Vervielfältigungen mit der Zahlung von 7,3 Millionen Euro abgegolten sind. Im Gegenzug hatten sich die Länder verpflichtet, durch "technische Maßnahmen" sicherzustellen, dass die unerlaubte Verbreitung digitalisierter Unterrichtsmaterialien möglichst unterbleibt.

Die Verlegerseite hatte dazu den Einsatz eines "Schultrojaners" ins Spiel gebracht und Bestätigungen von Lehrern gefordert, dass digitales Kopieren unterbleibt. Dieser vielfach kritisierte Vorstoß ist seit Mai mit dem Beginn der Verhandlung über die nun geschlossene Vereinbarung vom Tisch.

Nach Informationen der "Neuen Westfälischen" kam die Zusatzerklärung für den digitalen Bereich und der Verzicht auf die Schnüffelsoftware zustande, weil die Länder die pauschale Vergütung an die Urheber erhöht haben. Die Länder würden im kommenden Jahr neun Millionen Euro zahlen, eine halbe Million mehr als bisher vorgesehen.

Dafür dürfen die eingescannten Auszüge nun etwa auch über PCs, Whiteboards oder Beamer im Unterricht wiedergegeben werden. Lehrer können die digitalen Materialien zudem "im jeweils erforderlichen Umfang auch auf ihren Speichermedien" oder in einem geschützten Bereich auf dem Schulserver ablegen. Rechtzeitig vor den Verhandlungen über eine Anschlussvereinbarung im kommenden Jahr wollen die beteiligten Parteien zudem eine "repräsentative Erhebung über die analogen und digitalen Nutzungen in den Schulen durchführen".

Die Verhandlungsführer der Länder, der bayerische Ministerialdirektor Peter Müller und die saarländische Staatssekretärin Andrea Becker, sprachen von einem "Meilenstein in der Unterrichtsentwicklung", der die pädagogische Arbeit der Lehrer erheblich erleichtere. Das Übereinkommen könne dazu beitragen, Medienbrüche im Schulalltag aufzuheben, erklärte der Vorsitzende des Verbands Bildungsmedien, Wilmar Diepgrond. "Unter Wahrung der Rechte der Autoren und der Verlage" sei ein "stimmiges Gesamtpaket analoger und digitaler Nutzungsmöglichkeiten entwickelt worden". Der Geschäftsführer der VG Wort, Robert Staats, bezeichnete den gefundenen Ansatz als "alltagstauglich" für einen zeitgemäßen Unterricht.

Erst vorige Woche hatte der Bundestag die Intranetklausel im Urheberrechtsgesetz um zwei Jahre erneut verlängert. Laut der von der Rechtsprechung restriktiv ausgelegten Regel dürfen Lehrer und Wissenschaftler "kleine Teile" von Werken einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" für Bildungszwecke in einem abgeschlossenen Netzwerk zugänglich machen. (jk)