US-Behörde will Unfalldatenschreiber vorschreiben

Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA fordert, dass alle Neuwagen ab Ende 2014 mit einem eingebauten Unfalldatenschreiber ausgestattet sein müssen. Gegner kritisieren, dass der Datenschutz vernachlässigt würde.

vorlesen Druckansicht 89 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die US-Behörde für Straßen- und Fahrzeugsicherheit (NHTSA) hat vorgeschlagen, dass der Einbau von Unfalldatenschreibern in Autos ab September 2014 Pflicht sein soll. Die Geräte sammeln vor und während eines Unfalls verschiedene Daten, mit denen der genaue Hergang nachvollzogen werden kann. Bereits im kommenden Jahr würden 96 Prozent aller Neufahrzeuge mit solchen Geräten ausgestattet sein, schätzt die NHTSA.

Die Datenschreiber zeichnen laut der NHTSA unter anderem auf, wie schnell das Fahrzeug unterwegs ist, ob die Bremse angezogen ist, welche Kräfte beim Unfall auf das Fahrzeug einwirken, wann der Airbag ausgelöst wurde und ob die Insassen angeschnallt waren. Gleichzeitig versichert die Behörde, dass keine persönlichen Daten gesammelt oder Gespräche aufgezeichnet würden. Außerdem laufe der Datenschreiber nicht kontinuierlich, sondern beginne die Aufzeichnung erst, wenn der Airbag ausgelöst werde. Mithilfe der Daten sollen laut NHTSA Unfälle untersucht und Sicherheitssysteme verbessert werden.

Sollte der Vorschlag der NHTSA in ein Gesetz münden, müssten alle Neuwagen, die weniger als 8,5 Tonnen wiegen, mit einem solchen Unfalldatenschreiber ausgerüstet werden. Außerdem müssten die Autohersteller ein Werkzeug bereitstellen, mit dem die Daten kopiert werden können. Auch in Zukunft sollen die gesammelten Informationen aber als Eigentum des Autobesitzers behandelt und nicht ohne seine Zustimmung verwendet werden.

Wie Ars Technica am Samstag ausführte, wird derzeit häufig kritisiert, dass weder die NHTSA noch der Gesetzgeber genug unternommen hätten, um die aufgezeichneten Daten auch abzusichern. Gleichzeitig würden sie aber vor Gericht als Beweismittel zugelassen, obwohl gegenwärtig jeder daran herumpfuschen könne. Aus diesem Grund habe einer der Kritiker sogar ein Schloss entwickelt, mit dem sich der Zugang zu dem Datenschreiber absperren lasse.

Erst vor wenigen Monaten war berichtet worden, dass der serienmäßige Einbau eines digitalen Unfalldatenspeichers in Deutschland bald vorgeschrieben sein könnte. Der ADAC hatte jedoch beklagt, dass der lediglich unbedeutende Zugewinn an Sicherheit mit hohen Risiken hinsichtlich des Datenschutzes erkauft werden würde.

Aus einer EU-Studie war auch hervorgegangen, wer sich alles für die gesammelten Daten interessiert, neben den Verkehrsbehörden, Judikative und Exekutive und politischen Stellen nämlich auch Fahrer, Rechtsanwälte, Versicherungen , Werkstätten, Automobilhersteller, Autoverleiher und Betreiber. Die für eine gesetzliche Regelung zuständige EU-Kommission hatte dann versichert, derzeit keinen Gesetzesvorschlag zu planen. (mho)