Bayern will Chefermittler zum internationalen Schutz geistigen Eigentums
Die bayerische Staatsregierung fordert über den Bundesrat die Bestellung eines Beauftragten des Bundes nach US-Vorbild, um die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittstaaten zu stärken.
Die bayerische Staatsregierung fordert über den Bundesrat eine Stärkung der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittstaaten. Kern eines Entschließungsantrags (PDF-Datei), über den die Länderchefs bei ihrer Plenarsitzung in anderthalb Wochen entscheiden sollen, ist die Bitte an die Bundesregierung, einen "Beauftragten für den internationalen Schutz geistigen Eigentums" einzusetzen. Als Vorbild dient den Bayern die US-amerikanische Instanz eines "Coordinator of Intellectual Property Enforcement", die die US-Regierung erstmals im Juli 2005 beim Wirtschaftsministerium besetzte. Zu dessen Aufgaben gehört es vor allem, das Copyright-System auch in Entwicklungsländern durchzusetzen.
Die EU muss dem Antrag zufolge zudem ihre Bemühungen zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum konsequent und intensiv mit Unterstützung der Mitgliedstaaten, Wirtschaftskammern und Verbände verfolgen sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Drittländern intensivieren. Die bestehenden Möglichkeiten etwa im Rahmen internationalen Vereinbarungen und Organisationen seien noch stärker als bisher auszunutzen, "um für einen fairen Wettbewerb und vor allem für Verbesserungen bei den Handelspraktiken zu sorgen". Zugleich sollen aber auch Maßnahmen im Bereich des Zolls und in der internationalen Zusammenarbeit "tatsächlich umgesetzt und effektiv angewendet werden".
Über die Handelspolitik etwa bei der Welthandelsorganisation WTO sei ferner gegenüber den aufstrebenden Wirtschaftsnationen nachdrücklich auf eine Verschärfung des Kampfs gegen Produkt- und Markenpiraterie hinzuwirken. Zivilrechtlichen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche müssten so ausgestaltet werden, "dass sie eine hinreichend abschreckende Wirkung haben". Identische Kopien dürften nicht nur als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht verfolgt werden. Es sei dringend eine deutlich effektivere Kontrolle an den Grenzen auf Exporte gefälschter Teile erforderlich.
Weiter soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die "effektive Mindestdauer von Patenten" international "nicht weniger als 15 Jahre beträgt". Dafür seien entsprechende Instrumente wie das "Supplementary Protection Certificate" ("Ergänzendes Schutzzertifikat") in Europa oder den USA nötig. Erstrebenswert sei zudem, dass Patent- und Markenämter in Schwellenländern "gegebenenfalls deutlich mehr Personal" einstellen für die Bearbeitung von Verfahren in Patent- und Markenauseinandersetzungen.
Der Rechtsausschuss der Länderkammer ist mit dem Vorstoß aber nicht ganz glücklich. Er empfiehlt, den Ruf nach der Bestellung eines gesonderten Koordinators für die Durchsetzungsfragen nach US-Vorbild zu streichen. Die angesprochene US-amerikanische Institution stehe nämlich einer Behörde vor. Ihr Chef verstehe sich "Chefermittler, der die Tätigkeiten verschiedener national zuständiger anderer Behörden koordiniert". Bei Übertragung dieses Modells auf die Bundesrepublik bestünde laut den Rechtspolitikern "zum einen die große Gefahr, dass mit eines neuen Amtes weiterer bürokratischer Aufwand geschaffen würde". Zum anderen seien die Staatsanwaltschaften, denen die Verfolgung der Produktpiraterie weitgehend obliege, föderal strukturiert. (Stefan Krempl) / (jk)