Deutsche Musikwirtschaft lässt eDonkey-Knoten vom Netz nehmen [2. Update]

Nach Angaben der Deutschen Phonoverbände haben einstweilige Verfügungen dafür gesorgt, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Tauschbörse gekommen ist.

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Nach mehreren einstweiligen Verfügungen der Landgerichte Hamburg, Köln, Düsseldorf, Leipzig und Frankfurt hat ein Betreiber seine eDonkey-Server vom Netz genommen. Das teilen die Deutschen Phonoverbände (IFPI) mit. Da es sich um die weltweit größten Knotenpunkte handele, sei es zu "erheblichen Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Tauschbörsen" gekommen. In den nächsten Tagen sollen weitere einstweilige Verfügungen gegen Betreiber von Tauschbörsen-Servern wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen zugestellt werden.

Im Juli hatte die IPFI ebenfalls einstweilige Verfügungen gegen Server-Betreiber erwirkt. Da eDonkey-Server selbst keine Dateien zum Tausch anbieten, mussten sich die klagenden Rechteinhaber bei ihrer Argumentation auf das juristische Konstrukt der Störerhaftung stützen.

[Update]::
Nach Angaben des IFPI-Sprechers Stefan Michalk stützte sie sich auch diesmal auf die Störerhaftung. Vom Netz genommen wurden die "Donkey Server No. 1" bis "Donkey Server No. 6".

[2. Update]:
Der Serverhoster sah sich aufgrund des seines Erachtens künstlich erzeugten hohen Streitwerts von durchschnittlich 195.000 Euro bei den bisher sieben eingegangenen einstweiligen Verfügungen genötigt, die Server abzuschalten, um weitere kostenpflichtige Verfügungen zu vermeiden. Gegenüber heise online gibt er "mit Nachdruck" an, dass er die von den Anwälten der Gegenseite geforderten Filter unmittelbar nach Kenntnis und somit lange vor dem Erwirken der einstweiligen Verfügungen eingebaut habe. Die Abschaltung sei ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erfolgt. (anw)