Vorratsdatenspeicherung: Provider setzen auf Verfassungsbeschwerde und Ausnahmeregeln

Seit Anfang des Jahres besteht für deutsche Internet-Provider eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung. Die Reaktionen darauf fallen unterschiedlich aus.

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Von
  • Detlef Borchers

Deutsche Internet-Provider reagieren unterschiedlich auf die seit Anfang dieses Jahres bestehende Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung, die technisch spätestens 2009 umgesetzt sein muss. Während viele Hoster offenbar darauf setzen, dass die Regelung vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird, glauben andere, dass es Ausnahmeregeln gibt, von denen sie profitieren. Noch gering ist die Zahl derer, die sich offensiv gegen die Vorratsdatenspeicherung wenden.

Einer der ersten Provider, die öffentlich auf die von der Politik beschlossene Vorratsdatenspeicherung reagierte, war Manitu in St. Wendel. Mitte Dezember schickte das Unternehmen einen Rundbrief "Wir speichern nicht!" und veröffentlichte seine Position gegen die Vorratsdatenspeicherung auf der Website. Die vollmündige Ankündigung, dass man keine Vorratsdatenspeicherung unternehme, entpuppt sich im Kern jedoch zunächst als Versprechen, die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist bis zum Jahre 2009 zu nutzen. Wie es danach weitergeht, bleibt offen. "Wir bemühen uns derzeit um eine Alternativlösung, damit wir Ihnen dies dauerhaft ermöglichen können", heißt es bei Manitu. Geschäftsführer Manuel Schmitt, der seine Argumentation in seinem Blog veröffentlichte, erntete keineswegs nur Zuspruch für das Vorgehen.

Ähnlich wie Manitu reagierte dieser Tage UD Media mit einer Pressemitteilung. Auch diese Firma macht von der Übergangsregel Gebrauch. Außerdem verweist sie auf das anstehende Gerichtsverfahren: "Zudem liegt beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde vor, die möglicherweise noch zu Änderungen führen wird", wird der Geschäftsführer Ronny Schick zitiert.

Auf diese Karte setzen viele Provider ihre Hoffnung. So erklärte Frank Simon, Geschäftsführer der Oldenburger Ecce Terram gegenüber heise online: "Ich gehe davon aus, dass dieses Jahr das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippt oder die Strafverfolgungsbehörden bitten, es auszusetzen, weil die Musik- und Filmindustrie sie mit Anzeigen überschütten und die Jagd nach Terroristen und Kinderpornographie verhindern."

Simon gehört zu einer Gruppe von Internet-Providern, die bereits im Jahr 2004 mit Strafverfolgern und Datenschützern über die Praktikabilität der Datenspeicherung diskutierten. Seinerzeit wiesen die Provider auf die Begehrlichkeiten der Musikindustrie und die abnehmende Bedeutung von IP-Adressen hin, fanden aber bei den Strafverfolgern kein Gehör für ihre Position. Mit der Einschätzung, die Musikindustrie trete zuvorderst mit ihren Begehrlichkeiten in Erscheinung, hatten die Provider übrigens nicht Recht behalten: Als erste Branche hat sich in Deutschland im November vergangenen Jahres der Buchhandel mit der Forderung gemeldet, Zugriff auf die Vorratsdaten zu bekommen, um nach Rechteverletzern fahnden zu können.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Position von Providern, die auf Ausnahmenregelungen setzen. So gibt es etwa die Auffassung, dass analog zur 1000er-Regel bei der Telekommunikationsüberwachungsverordnung sehr kleine Provider von der Vorratsdatenspeicherung befreit sind. Einen anderen Punkt reklamieren Provider für sich, die für Kommunen und Behörden als Hoster arbeiten. Sie halten die notwendige Vertraulichkeit im Dialog zwischen Bürgern und Behörden für gefährdet, wenn sie unter die Vorratsdatenspeicherung fallen. Eine ähnliche Argumentation hatte Michael Rotert vom Internet-Wirtschaftsverband eco gegenüber heise online vorgetragen: Ihm sei schleierhaft, wie der Berufsgeheimnisträger bei der Speicherung von IP-Adressen geschützt werden solle.

Technisch argumentierende Provider haben noch ganz andere Bedenken. Sie verweisen auf Punkt 6 der neuen Gesetzgebung, in der es heißt: "Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben verändert, ist zur Speicherung der ursprünglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet." Die Regelung, die sich eigentlich auf Anonymisierungsdienste bezieht, betrifft dem Wortlaut nach auch Proxies und NAT-Router, die unter Umständen im großen Stil ausgetauscht werden müssen, weil die derzeitigen Geräte nicht über sechs Monate mitspeichern können. Provider, die befürchten, dass das Gros ihrer Installationen Elektroschrott ist, blicken deshalb auf die Bundesnetzagentur, die eine technische Ausführungsanordnung zur Vorratsdatenspeicherung vorbereiten soll. Möglicherweise erscheint diese Anordnung so spät, dass die Übergangsregel verlängert werden muss.

Bemerkenswert an den unterschiedlichen Provider-Reaktionen ist schließlich auch das Verhalten der ganz großen Provider. Unisono heißt es aus ihren PR-Abteilungen, dass man noch dabei sei, sich eine qualifizierte Meinung zu bilden und vorerst keine Stellungnahme abgeben möchte.

Zu Details der neuen Telekommunikationsüberwachung und der auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten siehe:

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Detlef Borchers) / (anw)