Bundestag streitet über Reform der Verwertungsgesellschaften

Die Linke will das System der kollektiven Rechtewahrnehmung grundlegend modernisieren und die Stellung der Urheber im Vertragsrecht stärken. Vor allem bei Schwarz-Gelb stießen die Pläne aber auf Ablehnung.

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Die Linksfraktion im Bundestag will das System der Verwertungsgesellschaften grundlegend modernisieren und die Stellung der Urheber im Vertragsrecht stärken. Sie hat dazu einen Antrag und einen Gesetzentwurf (PDF-Datei) ins Parlament eingebracht, die am Donnerstag zu nachtschlafender Zeit jeweils in 1. Lesung behandelt wurden. Angesichts der späten Stunde gaben die Abgeordneten ihre Redebeiträge allein zu Protokoll.

Es gehe um Mitbestimmung, Transparenz und die faire Verteilung von Geldern, warb Halina Wawzyniak demnach im Namen der Linken für die Reform der kollektiven Rechtewahrnehmung. All dies werde bislang nicht ausreichend gewährleistet. "Dass in der GEMA nur die finanziell erfolgreichen Musikproduzenten über die Verteilung der Gelder bestimmen, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben", erläuterte Wawzyniak. "Weniger bekannt dürfte sein, dass ähnliche Methoden auch in anderen Verwertungsgesellschaften gang und gäbe sind." Die Oppositionspolitikerin fühlte sich daher bei der Mitgliedervertretung in einschlägigen Institutionen an das "Dreiklassenwahlrecht in Preußen" in erinnert.

Die Linke fordert daher die Einrichtung einer Regulierungsbehörde, die Tarife vor deren Inkrafttreten überprüft und billigt. Diese solle ferner kontrollieren, dass Ausschüttungen den tatsächlichen Rechteinhabern zugewiesen werden. Verwertungsgesellschaften sollen erst dann als solche anerkannt werden, wenn sie demokratische Strukturen vorweisen können. Ferner setzt sich der Antrag für eine Eingrenzung der umstrittenen GEMA-Vermutung ein. Dem Prinzip nach müssen Veranstalter nachweisen, dass die gespielte Musik nicht GEMA-pflichtig ist, falls sie nicht zahlen wollen. Laut den Linken soll dieser Ansatz dann nicht gelten, wenn statistisch gesehen mehr als 5 Prozent der gespielten Werke nicht aus dem GEMA-Repertoire stammen. Dies sei besonders in Bereichen der elektronischen Musik und des improvisierten Jazz der Fall.

Offensichtlich habe es sich die Linke zum Ziel gesetzt, "das Prinzip der kollektiven Rechtewahrnehmung Schritt für Schritt auszuhöhlen und preiszugeben", konterte Ansgar Heveling von der CDU/CSU-Fraktion. Es sei zu erwarten gewesen, dass die Fraktion "dem durch die Diskussion um die aktuelle GEMA-Tarifreform ausgelösten populistischen Drang nicht würde widerstehen können". Für den CDU-Politiker hat sich das System der kollektiven Rechtewahrnehmung in Deutschland bewährt. Aufgrund der "faktischen Monopolstellung der Verwertungsgesellschaften" seien aber in der Tat besondere Anforderungen an deren Transparenz und Binnenstruktur zu stellen. Auch eine starke Aufsicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt sei nötig. Der Bundestag solle sich aber zunächst darauf konzentrieren, die europäische Entwicklung abzuwarten.

"Wenn aber eine kleine Gruppe von Mitgliedern für zwei Drittel der Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft verantwortlich ist, so ist es aus liberaler Sicht nicht zu beanstanden, wenn diese kleine Gruppe auch entsprechend an der Ausschüttung der Einnahmen beteiligt wird", wandte sich auch Stephan Thomae von der FDP-Fraktion gegen das Vorhaben. Der Staat dürfe auch keine Tarife vorschreiben. Es werde auch kein Urheber gezwungen, Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zu sein.

Für die SPD hielt Burkhard Lischka dem Vorstoß der Linken zugute, dass die öffentliche Diskussion um die Rolle der Verwertungsgesellschaften nicht zur Ruhe komme. Beispielhaft für den reklamierten Reformbedarf stünden die Auseinandersetzungen um die Tariferhöhungen der GEMA für Musikveranstaltungen. Ein "Kippen der GEMA-Vermutung würde aber einer einfachen Abwicklung im Sinne der Künstler zuwiderlaufen. Eine Stärkung der Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften sei jedoch zu befürworten.

Dafür machte sich auch Agnes Krumwiede stark. Die Forderung der Linken nach mehr Demokratie in den Binnenstrukturen der Verwertungsgesellschaften begrüßte sie ebenfalls grundsätzlich. Dringend notwendig seien ferner verlässliche Daten darüber, welche Werke wo, wann und wie oft genutzt werden. "Überbewertet" werde der Protest gegen die sogenannte GEMA-Vermutung. Für den digitalen Bereich sollte aber eine Lösung gefunden werden, die der zunehmenden Zahl der nicht über die Musikverwertungsgesellschaft registrierten Urheber gerecht werde. Auch seien freie Lizenzen in Verwertungsgesellschaften einzubinden.

Viel Unterstützung aus dem Rest der Opposition erhielten die Linken für ihren Vorstoß für eine bessere vertragliche Stellung der Urheber. "Ein Großteil des Geldes, das mit kreativer Arbeit verdient wird, kommt nicht bei den Kreativen an", warb die Linke Petra Sitte für den Entwurf. Was Urheber verdienten, hänge in erster Linie davon ab, "was in den Verträgen steht, die sie mit Verlagen, Musikwirtschaftsunternehmen oder sonstigen Vertragspartnern schließen". Vor genau zehn Jahren habe der Bundestag deshalb ein Gesetz zur "Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern" verabschiedet, Kern sei der Anspruch auf eine "angemessene Vergütung" gewesen, der zwischen den Verbänden beider Seiten ausgehandelt werden sollte. Die Bestimmung laufe aber ins Leere, da die Verwerter die Verhandlungen "systematisch verschleppen".

Die Linken wollen das Stärkungsgesetz daher so umschreiben, dass Urheber ihre Rechte auch tatsächlich durchsetzen können. Sie fordern Verbesserungen beim Schlichtungsverfahren sowie beim Rückruf nichtgenutzter Rechte und wollen "sittenwidrigen Buy-out-Verträgen" einen Riegel vorschieben.

Das Urhebervertragsrecht sei ein "zentrales Element" im Gefüge zwischen Künstlern und Verwertern, konstatierte Siegmund Ehrmann von der SPD-Fraktion. Man habe daher einen eigenen dazu Antrag eingebracht. Darin werde Bundesregierung aufgerufen, Anpassungsvorschläge vorzulegen mit dem Ziel, tatsächlich eine angemessene Vergütung für die Verwertung künstlerischer und kreativer Arbeit zu ermöglichen. Die Initiative der Linken benenne "etliche richtige Punkte", lobte auch Jerzy Montag von den Grünen. Die schwarz-gelbe Koalition sei aber eine "der internationalen Verwerterlobby", sodass ihr bestenfalls am Erhalt des Status quo gelegen sei.

Der CDU-Politiker Heveling rügte, dass der Entwurf der Linken keine ausgeglichene Interessensabwägung vorsehe. Das Thema Urhebervertragsrecht gehöre aber trotzdem auf die Tagesordnung. Doch wenn den Content niemand mehr bezahle, seien Verträge für die Urheber und ausübenden Künstler "das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind". Der Liberale Thomae unterstrich, dass "die Bestimmung der angemessenen Vergütung Aufgabe der beteiligten Parteien sein und bleiben muss". (mho)