Fall Unister weitet sich aus: Weitere Führungskraft verhaftet

Illegale Versicherungsgeschäfte und Steuerhinterziehung wirft die Staatsanwaltschaft der Unister-Führungsriege vor. Die beiden Top-Manager von Unister (fluege.de, ab-in-den-urlaub.de, etc.) wurden bereits verhaftet, am Freitag folgte ein dritter Manager.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 79 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Der Fall Unister zieht immer weitere Kreise. Am Freitag wurde ein dritter Manager der Internetfirma verhaftet, die mit Portalen wie fluege.de und ab-in-den-urlaub.de sowie recht aggressiver Fernsehwerbung mit mehr oder weniger prominenten Persönlichkeiten bekannt wurde. Der nun verhaftete Mann sei eine der acht Führungskräfte, gegen die bereits wegen des Verdachts auf unbefugten Vertrieb von Versicherungsprodukten und Steuerhinterziehung ermittelt wird; im Zuge der Ermittlungen habe sich der Tatverdacht erhärtet, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden, Wolfgang Klein. Es bestehe Verdunkelungsgefahr. Am Dienstag waren bereits die beiden Top-Manager der Internetfirma nach einer Razzia verhaftet worden. Nähere Angaben, um wen genau es sich bei dem dritten Verhafteten handelt, machte Klein nicht.

Unister soll auf seinen Reiseportalen einen Stornoschutz angeboten haben, der einer Versicherung gleichkommt. Eine Genehmigung dafür hat die Firma laut Ermittlern aber nicht gehabt. Mit dem Stornoschutz muss Unister Millionen umgesetzt haben, denn die Generalstaatsanwaltschaft beziffert allein den entstandenen Steuerschaden auf eine Million Euro. Unister hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und das Vorgehen der Ermittler kritisiert. Der Verkauf der umstrittenen Produkte wurde am Mittwoch vorerst eingestellt.

Am Donnerstag erst waren neue Vorwürfe gegen die Internetfirma laut geworden. Unister habe gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, sagte der Sprecher des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Andreas Schneider. Einer der beiden Unister-Geschäftsführer – der derzeit wegen der anderen Vorwürfe in Untersuchungshaft sitzt – sei gleichzeitig auch Datenschutzbeauftragter. Dies aber sei gesetzlich verboten, da er als Mitgesellschafter wirtschaftliche Eigeninteressen besäße und damit den Schutz sensibler Kundendaten nicht gewährleisten könne. (jk)