Vorratsdatenspeicherung: Ăsterreichischer Verfassungsgerichtshof ruft EuGH an
Der Verfassungsgerichtshof zweifelt daran, dass die EUâRichtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der EUâGrundrechtecharta vereinbar ist.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Bedenken, dass die EUâRichtlinie ĂŒber die Vorratsdatenspeicherung der EUâGrundrechtecharta (PDF-Datei) widersprechen könnte. Daher haben die 14 Verfassungsrichter den EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet und ihm Fragen zur Auslegung der EUâGrundrechtecharta vorgelegt, heiĂt es in einer Mitteilung (PDF-Datei) des VfGH. Damit hat nach dem irischen High Court ein weiteres Gericht eines EU-Mitgliedsstaats den EuGH in dieser Sache eingeschaltet. Auch die Iren wollen wissen, ob die Richtlinie mit den Grundrechten der Gemeinschaft vereinbar ist.
Die Vorratsdatenspeicherung bleibt aber in Ăsterreich bis auf weiteres in Kraft, der VfGH könne die Regelungen nicht von sich aus vorlĂ€ufig auĂer Kraft setzen. Das zugrundeliegende Gesetz wird in Ăsterreich seit Anfang April dieses Jahres angewendet. In Deutschland sah hingegen das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom MĂ€rz 2010 hohe Auflagen fĂŒr die Umsetzung der Richtlinie als erforderlich an und kippte das Gesetz. CDU/CSU und FDP konnten sicher bisher nicht auf ein neues Gesetz einigen.
An den österreichischen Verfassungsgerichtshof haben sich bisher die KĂ€rntner Landesregierung, ein Angestellter eines TelekommunikationsâUnternehmens sowie ĂŒber 11.000 Privatpersonen gewendet, heiĂt es in der Mitteilung. Die EUâGrundrechtecharta garantiere, dass jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat. Bei der Beurteilung der Richtlinie mĂŒsse der Verfassungsgerichtshof auch die EUâGrundrechtecharta als PrĂŒfungsmaĂstab anwenden.
Die Vorratsdatenspeicherung diene zwar dazu, schwere Straftaten zu verfolgen, heiĂt es in dem Beschluss des VfGH. "Ungeachtet dessen bestehen Bedenken hinsichtlich der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung an sich und der mit ihr notwendig verbundenen Folgen." Es wĂŒrden fast ausschlieĂlich Daten von Personen gespeichert, die keinen Anlass dazu gegeben haben. "Die Behörden ermitteln ihre Daten und sind ĂŒber das private Verhalten solcher Personen informiert. Dazu kommt das erhöhte Risiko des Missbrauchs", erklĂ€rt VfGHâPrĂ€sident Gerhart Holzinger.
Mit diesem Vorlagebeschluss an den EuGH ist das Verfahren unterbrochen. Wenn die Antworten des EuGH vorliegen, will der Verfassungsgerichtshof die Beratungen wieder aufnehmen. Das könnte möglicherweise frĂŒhestens in einem Jahr so weit sein.
(anw)