Kabel-Entgelte: Kabel Deutschland droht Dämpfer vor Gericht

Ab Januar wollen die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr an Kabel Deutschland zahlen. Der Netzbetreiber klagt und will im Gegenzug seine Leistungen überprüfen. Dass Kabelkunden bald nur noch Privatsender sehen können, gilt aber als ausgeschlossen.

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  • dpa

Dem Netzbetreiber Kabel Deutschland droht im ersten Prozess mit einem öffentlich-rechtlichen Sender über sogenannte Einspeise-Entgelte ein Dämpfer. Das Berliner Landgericht verhandelte am Dienstag die Klage gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Der Vorsitzende Richter zweifelte in der Verhandlung an, dass der RBB noch länger an Kabel Deutschland für die Verbreitung seiner Programme zahlen muss. Eine Entscheidung fällt allerdings erst am 26. Februar.

"Die Kernfrage ist: Erfüllt der Kabelnetzbetreiber mit der Übertragung des Signals eine eigene Verpflichtung oder eine Dienstleistung?", fasste der Vorsitzende zusammen. In der ersten Tendenz sehe das Gericht Kabel Deutschland selbst in der Pflicht, die Versorgung der Zuschauer sicherzustellen – womit nach Ansicht der Kammer "kein Anspruch auf Entgelt bestehen dürfte". Die Klage befasste sich formell nur mit dem RBB, nicht mit den anderen Sendern. Die Öffentlich-Rechtlichen hielten sich nach dem Prozess bedeckt. Man wolle das Verfahren vor der Entscheidung nicht kommentieren, sagte eine Sprecherin des federführenden Mitteldeutschen Rundfunks (MDR).

"Wir gehen von einem langen Prozess über mehrere Instanzen aus", betonte ein Sprecher von Kabel Deutschland. Sein Unternehmen sei aber "weiter an einer gütlichen Einigung interessiert". Der Konzern mit 8,5 Millionen Kunden hatte das ZDF und alle ARD-Anstalten verklagt, weil diese einseitig die Verträge zur Einspeisung ihrer Programme ins Kabelnetz gekündigt hatten. Hintergrund: Die Sender geben manchen Kabelnetzfirmen Millionen dafür, dass diese die Programme verbreiten, 27 Millionen Euro davon gehen allein an Kabel Deutschland. Doch die Anstalten wollen ab 2013 aus verschiedenen Gründen nicht mehr zahlen.

Kabel Deutschland wolle vom 1. Januar an im Gegenzug sein "Leistungsspektrum für ARD und ZDF genau anschauen und überprüfen", erklärte der Sprecher. Was das bedeutet, ließ das Unternehmen erneut offen.

Grundsätzlich gewährleisten Landesmediengesetze die Verfügbarkeit von ARD, ZDF, KiKA, Phoenix, 3sat und Arte – dazu kommt bindend auch das dritte Programm des jeweiligen Bundeslandes. Manche Länder haben noch einige Pflichtprogramm mehr. Laut Rundfunkstaatsvertrag kann den Netzbetreiber aber beispielsweise keiner zwingen, die Programme auch in HD einzuspeisen. Das gilt zumindest in der Theorie. Doch vermuten Branchenkenner, dass Kabel Deutschland seine Kunden im Zweifel nicht verprellen will. Sonst blühen Abwanderungen zur Satellitenschüssel.

Die Reihe von Prozessen geht am Donnerstag mit einer Klage gegen den Bayerischen Rundfunk weiter, es folgen Verfahren gegen den Westdeutschen Rundfunk, den Südwestrundfunk und gegen Arte, wie ein Firmensprecher ankündigte. Der Kabelnetzbetreiber ist in allen Bundesländern außer NRW, Baden-Württemberg und Hessen aktiv. (jk)