Praxistipps für den Datenschutz in der Schule

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat ein "Praxishandbuch Schuldatenschutz" aufgelegt, das Tipps für den Umgang mit personenbezogenen Informationen von Schülern gibt.

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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat ein "Praxishandbuch Schuldatenschutz" aufgelegt. Es gibt Lehrern und Verwaltungsmitarbeitern Tipps, wie gesetzeskonform und funktional mit den personenbezogenen Informationen vor allem von Schülern sowie Eltern umgegangen werden kann und muss, heißt es in einer Mitteilung.

Auf 174 Seiten werden häufig auftauchende Fragen aus dem Schulalltag beantwortet. Dabei geht es etwa darum, welche Daten von der Schulverwaltung erhoben und verarbeitet werden dürfen, wie die Kommunikation zwischen Schülern, Eltern und Schule organisiert werden kann, welche Rechte die Betroffenen haben oder wie mit Noten umzugehen ist. Weiter wird beschrieben, wie der private Lehrerrechner sowie im Unterricht eingesetzte PCs gesichert werden müssen, unter welchen Voraussetzungen Videoüberwachung erlaubt ist, welche Kommunikation mit Jugendamt und Polizei zulässig ist oder was nicht auf eine Schulhomepage gehört.

Auch für die in die Informationsgesellschaft hineinwachsenden Schüler soll die Datenschutzfibel indirekt eine wichtige Bedeutung erlangen. Lerne und erlebe Hänschen schon in der Unterrichtsstätte, was ein sensibler und vernünftiger Umgang mit Personendaten bedeutet, ist dies laut dem ULD zugleich eine wertvolle "Schule fürs Leben". Das Nachschlagewerk kann unentgeltlich bei dem Datenschutzzentrum angefordert werden. (Stefan Krempl) / (anw)