US-Telekommunikationsaufsicht untersucht Comcasts Filesharing-Blockade

Die Federal Communication Commission hat angekündigt, allen Fällen nachgehen zu wollen, in denen sich Nutzer über Blockierungen beschwert haben.

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Von
  • Monika Ermert

Die US-Regulierungsbehörde Federal Communication Commission (FCC) geht zum ersten Mal offiziell einer Beschwerde wegen der Verletzung der Netzneutralität nach. Dürfen Netzbetreiber bestimmte Inhalte oder Dienste für ihre Kunden blockieren, lautet die Gretchenfrage. FCC-Chef Kevin Martin bestätigte gegenüber US-Journalisten am Rande der Consumer Electronics Show in Las Vegas, seine Behörde werde allen angezeigten Fällen nachgehen, in denen die Blockierung von Nutzern beklagt werde. Auslöser war die von der Nachrichtenagentur AP im vergangenen Jahr aufgedeckte Blockade von Filesharing-Datenverkehr beim Netzbetreiber Comcast.

Comcasts Chef Executive Vice President David Cohen reagierte auf Martins Ankündigung mit der Erklärung, sein Unternehmen sei in der Sache zur Zusammenarbeit mit der FCC bereit. Befürworter einer gesetzlichen Regelung der Netzneutralität wie die Aktivisten der Initiative SavetheInternet reagierten erfreut. Sie hatten nach der Entdeckung der stillschweigend vorgenommenen Blockaden im vergangenen Jahr die Beschwerde bei der FCC eingelegt und hoffen nun auf eine rasche Entscheidung in der Frage, ob Comcast, AT&T und andere Internet Service Provider Dienste blockieren dürfen, die ihre Kunden nutzen wollen.

"Wir legen in unseren Nutzungsbedingungen offen, dass wir von unserem Recht Gebrauch machen, unser Netzwerk zum Wohl aller Kunden zu managen, und wir haben bereits eine FAQ dazu auf Comcast.net veröffentlicht", teilte Cohen laut US-Medienberichten mit. Die Fragen "Blockieren sie den Zugang zu Peer-to-Peer Anwendungen wie BitTorrent?" beantwortet die FAQ schlicht mit: "Nein. Wir blockieren den Zugang zu keiner Webseite oder Applikation, einschließlich BitTorrent." Etwas zugänglicher gibt sich das Unternehmen auf die Frage: "Wird meine P2P-Aktivität von Comcast behindert?" In der Antwort wird auf die Verantwortung gegenüber all den Kunden verwiesen, die kein P2P nutzen, was "unverhältnismäßig viel Netzressourcen" verbrauche. "Wir verhindern niemals P2P-Aktivitäten oder blockieren den Zugang zu P2P-Anwendungen. Es ist vielmehr so, dass wir das Netz so steuern, dass diese Aktivität die Breitbandnutzung anderer Kunden nicht verschlechtert."

Aufschlussreicher sind die Bestimmungen zu den Nutzungsbedingungen des Dienstes beziehungsweise den möglichen Ausschlussgründen. Nicht nur ist verboten, was gegen das Gesetz verstößt, Comcast sichert sich auch dagegen ab, dass Nutzer etwas speichern, versenden, übertragen oder verbreiten, das einer "vernunftbegabten Person als anstößig, beleidigend, schamlos, pornografisch, schikanös bedrohlich, peinlich, peinigend, vulgär, hasserfüllt, rassistisch oder ethnisch anstößig erscheinen könnte, und zwar unabhängig davon, ob das Material oder seine Verbreitung rechtswidrig ist oder nicht". Auch werden Urheberrechtsverstöße mit einer möglichen Beendigung des Kundenverhältnisses bedroht. (Monika Ermert) (anw)