Steine im Weg: T-Mobile Austria will Orange-Drei-Deal verhindern

Die Übernahme von Orange Austria durch Hutchison 3G könnte in letzter Minute scheitern: Eine Klage von T-Mobile gefährdet den fast perfekten Deal, weil sich der Netzbetreiber bei der LTE-Frequenzvergabe benachteiligt sieht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 9 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von

Der kleinste österreichische Mobilfunk-Netzbetreiber 3 (Hutchison 3G Austria) schickt sich an, den drittgrößten Anbieter Orange Austria zu übernehmen und Teile davon an Marktführer A1 weiterzureichen. Nach etwa elf Monaten Verfahrensdauer wurden vergangene Woche die letzten regulatorischen Hürden genommen. Doch nun möchte der zweitgrößte Netzbetreiber T-Mobile Austria den Zug aufhalten. Wie der ORF berichtet, hat der einzige am Deal nicht beteiligte Anbieter den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) des Landes eingeschaltet.

Der VwGH ist das höchste Gericht in Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung Österreichs. Er überprüft die Gesetzmäßigkeit von Bescheiden. Und durch Bescheide der Regulierungsbehörde Telecom Control Kommission (TKK) sieht T-Mobile seine Rechte verletzt.

Der Großteil der wettbewerbsrechtlichen Fragen rund um die Orange-Übernahme war in Verfahren bei der EU-Kommission sowie vor dem österreichischen Kartellgericht geklärt worden. Die TKK hatte jedoch über frequenzrechtliche Belange zu entscheiden (Verfahren F1/12 und F6/12). Im Verfahren F1/12 hat T-Mobile über die Monate hinweg mehrere schriftliche Eingaben gemacht und wurde am 22. Oktober von der TKK angehört. Am 10. Dezember beantragte T-Mobile Parteistellung; dieser Antrag wurde von der TKK am 13. Dezember mittels Bescheid abgewiesen. Am selben Tag wurden die Übertragungen von Frequenzrechten zwischen Orange, 3 und A1 mit den Bescheiden F1/12 und F6/12 genehmigt.

T-Mobile hält das Verweigern der Parteistellung für rechtswidrig. Der VwGH soll das überprüfen und bis dahin das Hauptverfahren der TKK stoppen ("aufschiebende Wirkung"). Grundlegende Verfahrensrechte sind Parteien vorbehalten; dazu zählen Akteneinsicht, das Recht angehört zu werden, und vor allem die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu ergreifen.

Der wirtschaftliche Hintergrund der VwGH-Anträge ist laut ORF ein möglicher Nachteil beim weiteren Ausbau von LTE. 3 und A1 könnten demnach durch die neue Frequenzzuordnung schon in etwa einem halben Jahr mit der Neunutzung von Frequenzen für LTE beginnen ("Refarming"). T-Mobile müsste auf die für 2013 angesetzte Versteigerung neuer Frequenznutzungsrechte warten und fürchtet einen zeitlichen Nachteil von bis zu einem Jahr.

[Update]

Seitens T-Mobile Austria gibt es keine offizielle Bestätigung eines Antrags beim VwGH. "Wir wollen eine faire Neuordnung der Frequenzrechte für alle Netzbetreiber", sagte ein Unternehmenssprecher Montag vormittag zu heise online. Eine Verhinderung der Übernahme von Orange Austria durch 3 sei nicht beabsichtigt.

Durch den Bescheid F6/12 hat die TKK eine Rochade von Frequenzrechten im 2,1-GHz-Band zwischen A1, Orange und 3 genehmigt. Anstatt mehrerer "Frequenzhäppchen" haben A1 und 3 zukünftig einen 2×20 MHz respektive 2×25 MHz breiten Block. T-Mobile hat im gepaarten Bereich des 2,1-GHz-Bandes derzeit 2×15 MHz und denkt offenbar an eine umfassende Neuordnung, die neben dem 2,1-GHz-Band auch den bisher für GSM genutzten Bereich um 1800 MHz umfasst. Auf diesem Weg soll es möglich sein, jedem der drei Netzbetreiber einen zusammenhängenden Block von zumindest 2×20 MHz zu verschaffen, ohne dass A1 oder 3 Spektrumsumfang an T-Mobile abgeben müssten. (cm)