IFPI Schweiz setzt sich nachdrücklich für Kopierschutz ein [Update]

Die IFPI meint, dass Forderungen Schweizer Verbraucherschützer, eine gesetzliche Verankerung von Kopierschutzmaßnahmen fallen zu lassen, "weder im Interesse der Konsumenten noch im Interesse des Werkplatzes Schweiz" seien.

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Von
  • Tom Sperlich

Die Schweizer Sektion des Musikindustrieverbands International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) wehrt sich in einer Stellungnahme gegen die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Diese hatte die Musikindustrie im April dazu aufgefordert, ihr Ansinnen nach einer gesetzlichen Verankerung von Kopierschutzmaßnahmen fallen zu lassen. Die IFPI entgegnet, dass die Forderungen der SKS "weder im Interesse der Konsumenten noch im Interesse des Werkplatzes Schweiz" seien.

Kopierschutzmechanismen seien in vielen Ländern bereits umgesetzt und funktionierten zur Zufriedenheit der Kunden, "weil sie neue, konsumentenfreundliche Angebote überhaupt erst ermöglichen". Der Schweiz würde damit geholfen, "ihren Ruf als Pirateninsel mitten in Europa loszuwerden", heißt es in dem öffentlichen Brief. Die SKS verkenne, dass es bei der von der kleineren Kammer des Schweizer Parlaments, dem Ständerat bereits gutgeheißenen Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG), "um die Umsetzung von zwei internationalen Staatsverträgen, den so genannten WIPO-Abkommen" gehe, welche die Schweiz unterzeichnet hat.

Update: In der Schweiz soll es dem Verbraucher laut des Entwurfs zur Revision des Urheberrechtsgesetzes erlaubt werden, einen Kopierschutz zu knacken – also sogenannte technische Schutzmaßnahmen zu umgehen – wenn beispielsweise gewisse technische Hilfsmittel (wie Braille-Displays für Sehbehinderte) nicht mit der geschützten Anwendung kompatibel sind (Art. 39a Abs. 4). Doch nützt das meist wenig, denn Programme, mit denen sich Schutzmaßnahmen umgehen lassen, sollen nach der URG-Revision illegal werden (Art. 39a Abs. 3). Die SKS spricht sich daher für das Streichen dieses Artikels aus dem Entwurf aus. Heute tagt die Rechtskommission des Nationalrats und berät die anstehende Revision des URG. /Update

IFPI Schweiz streicht in ihrer Stellungnahme die verschiedenen "Download-to-use-Modelle" heraus, die es geben werde, bei denen der Verbraucher bei nur temporären Nutzungen einen geringeren Preis zahle als beim "Download-to-own". Diese neuen Angebote könnten nur etabliert werden, "wenn sie durch technische Schutzmaßnahmen abgesichert sind, die nicht umgangen werden dürfen", so die IFPI. Ihre Stellungnahme schließen IFPI und AudioVision Schweiz mit der Feststellung, dass die Informationstechnologie vieles ermögliche "was vor wenigen Jahren noch undenkbar war". Deshalb sei aber noch längst nicht alles erlaubt, was technisch möglich ist. (Tom Sperlich) / (anw)