Dramatischer Anstieg der Ergebnisfilterung bei Google wegen vermuteter Copyright-Verletzungen

Google kam 2012 bei über 50 Millionen URLs den Anträgen von Copyright-Inhabern nach, Suchergebnisse wegen Urheberrechtsverletzungen nicht anzuzeigen - damit hat sich die Zahl seit 2011 verzehnfacht. 97 Prozent der Anträge wird laut Google stattgegeben.

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Von
  • Jürgen Seeger

Über 50 Millionen DMCA-Anfragen von Copyright-Inhabern an Google gab es nach Berechnungen von TorrentFreak in diesem Jahr – 2011 waren es nur 5,4 Millionen. Es geht dabei um Löschungsersuche nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) von 1998, den die Europäische Union 2001 inhaltlich weitgehend übernahm. Allein für den November 2012 meldete der Suchmaschinenbetreiber über 13 Millionen Anträge. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um den Faktor 12.

Hintergrund ist, dass Webseiten- und insbesondere auch Suchmaschinenbetreiber keine Beihilfe zu Copyright-Verletzungen leisten dürfen. Google liefert darum keine Suchergebnisse zu illegal vorgehaltenen Inhalten. Dazu muss der Copyright-Inhaber oder ein Vertreter einen Löschungsantrag stellen, in dem er eidesstattlich und wohlbegründet versichert, dass beispielsweise ein Verweis auf bei einem Filehoster vorgehaltenen Film seine Rechte verletzt. Es werden explizit keine kompletten Sites gesperrt, sondern nur einzelne Seiten.

Laut Googles Transparency Report sind 97 Prozent dieser Anträge erfolgreich. Eine Benachrichtigung der Verantwortlichen der nicht mehr gelisteten Seiten erfolge meist nicht, da die Webmaster nicht schnell genug oder gar nicht erreichbar seien. Die genannten Zahlen beinhalten nicht die Anfragen bezüglich YouTube und Blogger-Sites.

Die Löschungsanträge kommen überwiegend von Vertretern der Musik- und Filmindustrie, den Verbänden der britischen und amerikanischen Musikindustrie und großen Film- und Fernsehgesellschaften. In dem signifikanten Anstieg von stattgegebenen Löschungsanträgen sieht die Filmindustrie einen Beweis für die Wichtigkeit von Google bei Copyright-Verletzungen. Der Suchmaschinenbetreiber lehnt zwar nach wie vor ein De-Listing ganzer Sites ab, hatte aber bereits im August angekündigt, legal vorgehaltene Inhalte in den Suchergebnissen zu präferieren. (js)